Hallo.
An keiner Stelle ist das Siezen als solches gesetzlich verankert, sondern ergibt sich nur aus dem kulturellen Kontext.
Dies gilt auch für andere Formen der Beleidigung, da der Gesetzgeber aus gutem Grund keinen Bußgeldkatalog für einzelne Schimpfwörter oder unflätige Gesten erlassen hat, sondern dies im Einzelfall bewerten lässt. Und so verstößt auch vom Angesprochenen nicht ausdrücklich erlaubtes Duzen in den meisten vor Gericht endenden Fällen nach Ansicht der Richter gegen § 185 StGB.
Und nun noch etwas Werbung: "Schicke 'Arschloch' an die 110 und lerne viele neue Freunde kennen!"
MfG, at