Hi,
Die rechtliche Grundlage dafür würd mich wahnsinnig gern interessieren ;)
Wenn man gemäß UrhG berechtigt ist, eine Kopie für sich zu machen, dann darf man auch einen Dritten bitten, dies für einen zu tun.
Dies sollte also kein Problem darstellen, wenn a) der Surfer wirklich berechtigt ist und b) der Service kostenfrei geschieht und c) nicht von anderen Personen mißbraucht werden kann.
Prinzipiell sagt das UrhG IIRC allerdings nichts darüber aus, ob ein solches Vorgehen nicht auch kostenpflichtig geschehen darf (anders ist es, wenn die "Zielperson" nicht das Recht hat, sondern nur der "Anbieter", also z.B. wenn du Besitzer eines Werkes bist und davon erlaubterweise eine Kopie für einen Freund machen willst - dies hat kostenneutral zu erfolgen).
Der Service-Betreiber denkt wohl in diesem Fall, daß man das machen kann, die Sendeanstalten sehen es anders (AFAIK wollen "die Sender" gegen solche Services klagen).
Also lese, bewerte, entscheide ... ;-)
Gruß, Cybaer
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