fastix®: Sorgfaltspflicht eines Foren- / Boardbetreibers

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Moin!

wenn aber beispielsweise ein jugendlicher nutzer von einem anderen nutzer links auf "explizite" seiten geschickt bekommt - ich glaube kaum, dass du dich dann nach hinweis darauf auf's nichtstun beschränken kannst ...

Dann bekommt er, oder sein Hoster, von der Staatsanwaltschaft gleich eine Herausgabeverfügung für die Logfiles. Ich glaube nicht, dass die von ihm eine weiterführende Überwachung verlangen können.

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix®

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Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development