Tom: Kündigungsfrist auf Arbeitnehmerseite

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Hello,

Ja, vergleiche § 622 Abs. 1 und Abs. 3 BGB
(http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__622.html)

Ich kenne keine andere gesetzliche Kündigungsfrist als zwei Wochen

Dann solltest du dein Wissen mal updaten :-)

Ja, ist schon etwas eingerostet. Habe ich beim Weiterlesen im Thread eben auch gerade festgestellt.

Ganz nebenbei mag ich aber bemerken, dass meine Erfahrung mich gelehrt hat, die kürzest mögliche Kündigungsfrist ist für beide Seiten die beste. Wenn der AN gehen _will_, kann ich ihn als AG kaum noch zur Leistung zwingen. Beinbrüche, Grippen, Gedächtnisverlust oder plötzlicher Wahnsinn sind immer einzukalkulieren und wenn ich als AG mal schnell reagieren muss, weil der tolle Auftrag doch nicht kommt und drei Monate Lücke aufreißen... Das hat schon so manchen gekillt :-((

Harzliche Grüße vom Berg
esst mehr http://www.harte-harzer.de

Tom

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