Hello,
Einen anderen Grund wirst Du vor Gericht aber nicht finden, denn das einzige, was Du dort monieren könntest wäre ein wirtschaftlicher Schaden. Dem Richter ist die reine Lehre der Webseitenerstellung aber sowas von egal...
Das darf sie ihm aber nicht.
Er muss im Anrufensfall entscheiden, ob die verlangte Arbeit fach- und sachgerecht ausgeführt worden ist, und ob mögliche Zweifel bei der Umsetzung vorher durch Dialog ausgeräumt wurden. Anderenfalls hat der Lieferant hier seine Sorgfaltspflichten verletzt.
Schon aus dem Gesichtspunkt, dass gar nicht nachgefragt wurde beim Kunden "sollen/dürfen wir auch JavaScript benutzen?", hier im Thread (unter Fachleuten) aber gerade DAS ein wichtiger Streitpunkt ist, leite ich ein schweres Versäumnis des Lieferanten ab.
Es läuft also mMn immer wieder darauf hinaus: Da haben sich zwei Gauner gesucht und gefunden. Der eine hat seine Informationspflicht vor dem Kauf nicht ernst genommen, der andere hat sich nicht vergewissert, wie gut der Kunde informiert ist. Beide haben sich davon ein bequemes Geschäft versprochen. Wenn ich Richter wäre, und sowas möglich wäre, würde ich beide ein Jahr lang zur Nachschulung in diversen Kursen und Foren schicken. :-)
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
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