Hello,
Das würde Sinn machen, ist aber aufgrund der weiten Verbreitung von JS irrelevant. (Was machst Du denn, wenn sich der ganze AJAX-Quatsch durchsetzt?)
Ich muss gestehen, dass ich nicht weiß, was ein Putzmittel mit der äußerst verworrenen Art von Darstellungsmanipulation zu tu hat :-))
Aber das wäre dann wohl auch Stand der Technik anzusehen, wenn eine nicht unerhebliche Anzahl von Benutzern das verwenden. Was nun "nicht unerheblich" ist, kann von z.B. 25% bis 99% variieren.
Vielleicht muss man da sogar spezielle Verwendergruppen unterscheiden.
Zurück zu unserem OP wirft das aber die Frage auf, ob denn die Verwendergruppe überhaupt beschrieben worden ist. Ich kann glaubhaft machen, dass es kein einziges IHK-Mitglied mehr geben kann, dass nicht über die Notwendigkeit der Beschäftigung mit der Intnernet-Technik informiert ist. Bei den handwerkern ist es ähnlich. Die passenden preisgünstigen Angebot zur Weiterbildung gibt es ausßerdem seit ca. 1997.
Das würde auf einen Mangel bei der Auftragserteilung schließen lassen.
Ich wäre mir daher auch nicht sicher, wie ein entsprechend geimpftes Gericht entscheiden müsste.
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Harzliche Grüße vom Berg
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Tom
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