Hello,
"Die lassen wir mal ins Messer laufen" <=> "Mach mal schnell, die merken das
sowieso nicht"
genau. Da sollten die Gerichte dann auch langsam lernen, dass sie sich heraushalten :-)
Möglicherweise haben aber einfach beide Seiten schlampig gearbeitet.
Das würde man einerseits über das Missverhältnis/Verhältnis Preis <=> Leistung feststellen können und anderseits über die ausgetauschten Anforderungen. Wenn die Mängelrügen z.B, in ihrer fachlichen Qualität (plötzlich weiß der Kunde, was er will) gar nicht zu den damals gestellten Anforderungen und gelieferten Lastenheften passen, ist dies doch einstarkes Indiz für den Bersuch einer Übervorteilung.
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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