Hi,
Das ist IMHO eine Unverschämtheit. Alle Welt spricht von Barrierefreiheit;
Offensichtlich war das aber nicht Bestandteil des Vertrages. Und nur weil es eine Richtlinie gibt, heisst das nicht automatisch, das diese beachtet werden muss.
Es gibt Seiten, da ist Barrierefreiheit unsinnig bis unmöglich (z.B. eine Seite, auf der es nur Fotografien gibt, für Blinde zu optimieren, halte ich für unsinnig, da man die Stimmung eines Fotos praktisch nie in text umsetzen kann. Das soll aber nur ein Beispiel sein)
Somit ist die Firma nur an die üblichen Surfgewohnheiten gebunden, und die sieht nunmal so aus, das der Grossteil der Seitenbesucher Javascript aktiviert hat. Wenn der Kunde nicht verlangt, das die Seite auch Javascriptfrei benutzbar sein muss, ist das mit sicherheit ein schwerer Beratungsfehler, wenn der Kunde allerdings Ahnung von der Materie hat, eindeutig ein Versäumnis des Kunden, zu erwähnen, das er keine Lösung mit Javascript, bzw. eine Lösung, die auch ohne JS funktioniert, haben will.
Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, die Wünsche des Kunden zu erraten.