Hello,
Das ist IMHO eine Unverschämtheit. Alle Welt spricht von Barrierefreiheit; für Webangebote von Bundesbehörden und Ämtern sind die Richtlinien der BITV inzwischen sogar verbindlich. Eine private oder geschäftliche Webseite muss die BITV zwar nicht umsetzen, aber sie so mit den Füßen zu treten, ist in meinen Augen ein Zeichen fachlicher und gesellschaftlicher Inkompetenz.
Was meint ihr: Ist hier eine Minderung fällig, wenn vorher nicht darauf hingewiesen wurde, dass diese Funktionen (die sich ja durchaus auch ohne Javascript realisieren lassen) mit Javascript realisiert wurden?
Sehe ich bis hier genauso.
Nach meiner persönlichen Meinung ja. Wäre ich der Auftraggeber, dann würde ich das Projekt so nicht abnehmen, sondern auf Nachbesserung bestehen. Ohne Aufpreis, versteht sich.
Ohne Aufpreis würde ich nicht unterschreiben, denn wenn der (Geschäfts-)Kunde die für Software (und heute im Internet an jeder Ecke abrufbaren) Algorithmen für die Bestellung nicht drauf hat, muss ich als Hersteller mMn nicht für den entstehenden Schaden eintreten.
Man kann bei Kaufleuten auf beiden Seiten (Einkauf und Verkauf) eine gewisse Professionalität erwarten. Ist die nicht gegeben, und war dies für einen dern beiden nicht von Anfang an erkennbar, dann muss der schlecher Gebildete eben damit rechnen, nochmals moderat nachbeslastet zu werden.
Wenn er allerdings gezielt nach den notwendigen Schritten in der Entwicklungskette gefragt hat, und der Lieferant hat ihn nur beschwichtigt, geht es ganu anders herum aus!
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau