Ingo Turski: Domain-Grabber und (Vereins-)Namensrecht

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Hi,

aus Kostengründen (auch wenn diese nur gering sind) hat mein Tanzsportverein kürzlich die länger unbenutzte Alternativdomain td-rot-weiss-duesseldorf.de aufgegeben. Unsere Hauptdomain ist http://td-duesseldorf-rot-weiss.de und alternativ nutzen wir noch die Kurzform http://td-rot-weiss.de, welche unserem Vereinsnamen "TD Rot-Weiss e.V." entspricht. Außerdem ist unser Verein aber noch unter "TD Tanzsportclub Düsseldorf Rot-Weiss" registriert, weil uns der Ort im Namen wichtig ist, auch wenn dieser dann arg lang ist und meist mit TSC abgekürzt wird.

Um anfangs auch unter einer möglicherweise falsch herum eingegebenen Adresse erreichbar zu sein, hatten wir diese registriert und leider auch lange Zeit genutzt, so daß Google immer noch viele Seiten im Cache hat.
Nun haben wir uns davon getrennt, aber nicht damit gerechnet, daß diese doch sehr spezifische Domain, die ja ziemlich eindeutig unseren Verein benennt, ein Ziel von Domain-Grabbern werden könnte.

Den Ersten (übrigens seriös erscheinenden) hatten wir sehr freundlich angeschrieben und um Freigabe der Domain aufgefordert, was er auch umgehend gemacht hatte. Nur wurde die Domain aber prompt vom Nächsten (offenbar nicht mehr so seriös und aus der Erotikbranche) registriert und ich hätte folgende Fragen:

1. Falls wir auch diesen Domain-Grabber dazu bewegen, die Domain freizugeben, würde das ein Spiel (fast) ohne Ende? Wir möchten ungern die Domain selbst wieder registrieren.

2. Wie stehen unsere Chancen in einem evtl. gerichtlichen Verfahren?

3. Würde es sinnvoll sein, einen "Abmahnanwalt" zu beauftragen, gegen Registrierungen vorzugehen, so daß wir keine Kosten und keinen Aufwand mit dieser leidigen Geschichte mehr hätten?

freundliche Grüße
Ingo