Tachchen!
Dass ich von den Ideen rund um Namens- und Wettbewerbsrecht nicht allzu
viel hielt, hat sich im Laufe des Threads ja herauskristallisiert.
Einen auch für euch möglichen Anknüpfpunkt hat das LG München ausgezeigt
http://www.golem.de/0604/44892.html:
"Das Registrieren, Anbieten und Verwenden einer eingeführten fremden Adresse
stellt der Ansicht des Gerichts nach eine vorsätzliche sittenwidrige
Schädigung des bisherigen Inhabers gemäß Paragraf 826 BGB dar."
Da fehlt in dem Golem-Zitat zwar sicher ein Hinweis auf den _missbräuchlichen_
Umgang mit der Domain (sonst wäre ja jede Domainübernahme illegal), aber das
sollte ja auch in eurem Fall kein Problem sein.
Ob das Recht bekommen euch allerdings mittelfristig den Stress wert ist,
könnt ihr nur selbst entscheiden. ;-)
Gruß
Die schwarze Piste
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