Sven Rautenberg: Domain-Grabber und (Vereins-)Namensrecht

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Moin!

Wir möchten ungern die Domain selbst wieder registrieren.

Dann ignoriere, was auf der Domain passiert.

Entweder hat der Verein ein Interesse an der Domain - dann muß er dies durch Registrierung öffentlich machen.

Oder er hat kein Interesse - dann eben nicht.

  1. Wie stehen unsere Chancen in einem evtl. gerichtlichen Verfahren?

Der Verein muß die Domain registrieren wollen. Die DENIC hat gegen Kurt Biedenkopf ein Verfahren gewonnen, der ungefähr das gleiche wollte, nämlich die DENIC verpflichten, "seine" Domain an niemand anderes zu vergeben. Funktioniert nicht.

  1. Würde es sinnvoll sein, einen "Abmahnanwalt" zu beauftragen, gegen Registrierungen vorzugehen, so daß wir keine Kosten und keinen Aufwand mit dieser leidigen Geschichte mehr hätten?

Wenn ihr die Domain nicht selbst registriert - wie könnt ihr dann ernsthaft Abmahnungen begründen?

- Sven Rautenberg

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My sssignature, my preciousssss!