Ingo Turski: Domain-Grabber und (Vereins-)Namensrecht

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Hi,

Wenn ein Verein nun also seine Leistungen jahrelang unter seiner üblichen Bezeichnung im Internet angeboten / bekannt gemacht hat, und sich nun entschließt, diesen Werbeweg (vorübergehend) einzustellen, dann darf nicht an ein anderer Anbieter sich das zu eigen machen, und unter der fremden Bezeichnung (die auch immer noch benutzt wird, nur zufällig nicht im Internet), gleiche oder ähnliche Produkte anbieten, oder Gewinne abschöpfen.

Danke für diese zusätzliche Argumentation.

Der Vorstand hat sich nun übrigens dazu entschlossen, die Domain doch wieder zurückzuholen.
Nur schade, daß wir vor dem Brief (war übrigens eine E-Mail) an den ersten Grabber keinen Dispute-Antrag gestellt hatten.

freundliche Grüße
Ingo