Honda: Domain-Grabber und (Vereins-)Namensrecht

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Hallo,

aus Kostengründen (auch wenn diese nur gering sind) hat mein Tanzsportverein kürzlich die länger unbenutzte Alternativdomain td-rot-weiss-duesseldorf.de aufgegeben.

Bei United-Domains kannst Du für EUR 12,- pro Jahr ene de-domain mieten.

  1. Falls wir auch diesen Domain-Grabber dazu bewegen, die Domain freizugeben, würde das ein Spiel (fast) ohne Ende? Wir möchten ungern die Domain selbst wieder registrieren.
  2. Wie stehen unsere Chancen in einem evtl. gerichtlichen Verfahren?
  3. Würde es sinnvoll sein, einen "Abmahnanwalt" zu beauftragen, gegen Registrierungen vorzugehen, so daß wir keine Kosten und keinen Aufwand mit dieser leidigen Geschichte mehr hätten?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die 12 Euro hier nicht lohnen. Allein das Verfassen eines entsprechenden Briefes, und das Porto ist das ja schon Wert.

Wirksam abmahnen kannst Du nur, wenn ein konkreter Verstoß gegen das Marken bzw. Namensrecht vorliegt.

A) Hat Dein Verein eine genau so oder ähnlich lautende Marke vor der Registrierung durch den Grabber angemeldet? (Es zählt hier der Anmeldezeitpunkt).
B) Fraglich ist inwiefern die doch eher verzwickt lange Domain eine ausreichende Unterscheidungskraft besitzt, im Bezug auf Euer Namensrecht.

Ich denke, dass Deine Chance hier eher Bescheiden sein werden. Andererseits, glaube ich nicht, dass die Domain für den Grabber attraktiv genug ist um sich in ein gerichtliches Verfahren einzulassen.

Kurzum wird es am günstigsten sein, in den "sauren" Apfel zu beissen und die Domain selbst zu registrieren, falls er diese freigibt.

Grüsse,
Honda