Manuel B.: Domain-Grabber und (Vereins-)Namensrecht

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Hi,

  1. Falls wir auch diesen Domain-Grabber dazu bewegen, die Domain freizugeben, würde das ein Spiel (fast) ohne Ende? Wir möchten ungern die Domain selbst wieder registrieren.

Wie willst du jemals einen Neuregitrierung verhindern, wenn die Domai nverfügbar ist?

  1. Wie stehen unsere Chancen in einem evtl. gerichtlichen Verfahren?

Relativ gut, wenn ihr nachweisen könnt, das der Grabber nichts mit einem gleichnamigen Verein zu tun hat, und die Domain nur nutzt, um Besucher auf seine Seiten zu ziehen.

  1. Würde es sinnvoll sein, einen "Abmahnanwalt" zu beauftragen, gegen Registrierungen vorzugehen, so daß wir keine Kosten und keinen Aufwand mit dieser leidigen Geschichte mehr hätten?

Wenn du Markenrechte an der Domain nachweisen kannst, hast du diese Möglichkeit evtl. Allerdings musst du dann für dich un deinen Verein entscheiden, ob du dich an dem Abmahnwahn beteiligen wollt und entsprechend euren Ruf aufs spiel setzen.

Diese Aussagen sind lediglich meine persönliche Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Ich bin kein Anwalt o.ä. und schreibe nur mein persönliches Rechtsempfinden. Sollten meine Aussagen teilweise oder ganz falsch sein, bin ich um Aufklärung dankbar.