Sven Rautenberg: Domain-Grabber und (Vereins-)Namensrecht

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Moin!

eher im Gegenteil, wenn bekannt wird, dass der Anwalt sofort klagt, ohne vorher abzumahnen.

Wenn der Anwalt sofort klagt, wird der Domaingrabber sofort die Ansprüche anerkennen - und die Klägerseite trägt die Verfahrenskosten!

Da lohnt sich dann doch die Wieder-Registrierung der Domain.

- Sven Rautenberg

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My sssignature, my preciousssss!