Moin!
[jetzt erst "recht"]
was ganz anderes: falls die e-mails authentisch sein sollten: darf man die einfach so veroeffentlichen? briefgeheimnis? datenschutz?
Das Briefgeheimnis gilt nicht beim Empfänger des Briefes, sondern nur, solange der "Brief" (also auch der elektronische) sich auf dem Weg vom Sender zum Empfänger befindet. Wenn der Empfänger entscheidet, den Brief zu veröffentlichen oder zumindest weiterzuschicken, ist das vom Briefgeheimnis nicht betroffen.
Ob es Sache des Persönlichkeitsschutzes ist, wenn man die Mail unter voller Namensnennung weiterzuleiten, wäre die Frage. Vermutlich hätten die Mailinitiator(inn)en einen Unterlassungsanspruch gegen diejenigen, die die Mail unbeabsichtigt als erstes erhalten haben und trotzdem weiterleiteten (was soll das aber jetzt noch bringen?), und evtl. auch Anspruch auf Schmerzensgeld. Wenn Zeitungen peinliche Dinge berichten, gibts ja auch immer wieder Verlangen nach Gegendarstellungen und sogar Prozesse, und auch dort ist der einmal angerichtete Schaden der Veröffentlichung nicht wieder zurückzuholen.
Man kann aber vermutlich auch über den Dingen stehen. Wer zu blöde ist, seine Mails korrekt zu adressieren, sollte delikate Dinge lieber per InstantMessenger oder Telefon besprechen. ;)
- Sven Rautenberg
"Love your nation - respect the others."