ja klar, logisch. Es ist ja durchaus üblich, dass die Gebühren für den Abrechnungszeitraum im Voraus zu entrichten sind.
Die kann ich ja nicht einfach unter 16% buchen.
Genau. Wie macht man das bei der Umsatzsteuervoranmeldung? Einfach die 19% verrechnen? (wohlgemerkt noch in 2006)?
Gruß
Martina