Hell-O!
Da ich dich leider nicht mehr im Chat treffe
Tja, familiäre Verpflichtungen :-)
Wenn man einen Einspruch gegen seinen Einkommenssteuer-Bescheid eingelegt hat (weil man sowohl selbst als auch das FA einen leicht zu korrigierenden Fehler gemacht hat), muss man dann trotzdem die Steuerschuld bis zum angegebenen Termin ausgleichen oder hat dieser Einspruch aufschiebende Wirkung?
Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung, du müsstest einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) des Differenzbetrages stellen, der sich zu deinen Gunsten ergibt. Den Steuerbetrag, der berechtigt ist, musst du trotzdem bei Fälligkeit bezahlen.
Beispiel:
Steuer laut Bescheid: 2.000 Euro. Das Amt hat Werbungskosten nicht berücksichtigt, sonst wäre die Nachzahlung nur 1.500 Euro. Also Einspruch einlegen und AdV in Höhe von 500 Euro beantragen. Die berechtigten 1.500 Euro sind trotzdem bei Fälligkeit zu zahlen.
Siechfred
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