Tachchen!
Nach den Ausführungen des Senats in der mündlichen Verhandlung muss der Verlag ein Artikelforum nur dann überwachen, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde.
Trotzdem immer noch nahe an der Grenze zur Unmöglichkeit, würde ich meinen.
Da würde ich zumindest einfach mal die Begründung abwarten und dann schauen,
was damit wirklich gemeint ist.
Wenn zum Beispiel im Ergebnis (nur) ein Thread überwacht werden müsste,
der bereits durch Rechtsverletzungen aufgefallen ist, und es genügt,
wenn dann innerhalb kürzester Zeit alle neuen Rechtsverstöße immer wieder
verschwinden, wäre das durchaus ein fairer Kompromiss zwischen den
gegenläufigen Interessen der Beteiligten.
Aber bislang ist der Heise-Artikel naturgemäß noch zu "infoschwach",
um da schon viel Substanzielles heraus lesen zu können.
Gruß
Die schwarze Piste
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