Hi,
im deutschen Urheberrecht gibt es nur einen definierten Zeitpunkt des Rechteverfalls, das ist 70 Jahre nach Tod des Urhebers.
Ja, zumindest für den Normalfall.
Ich bin drauf gestoßen, beim Thema "Vergütung für Zeitschriftenartikel". Da wollte ich mal schauen, wie dort die Rechtslage & Praxis ist. Dabei fiel mir auf, daß ein Text wie meine DVR FAQ nicht erst 70 Jahre nach meinem Tod gemeinfrei ist, sondern für Artikel bereits früher. Dann nochmal eine Unterteilung nach Artikelart/thema, und da läge meiner dann bei der niedrigsten Stufe - IIRC waren das 15 Jahre ab Veröffentlichung.
Habe die Quelle aber nicht hier - bin seinerzeit einfach das Regal der Stadtbücherei durchgegangen (kommentierte Gesetze) ... ;)
Gruß, Cybaer
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