Kalle_B: Wen muss man fragen bei Musik auf der HP?

Hallöle,

ich mache Musik und Webseiten, zunächst noch getrennt.

Das heisst, lokal habe ich einige Webseiten mit Verzeichnissen meiner Dateien, das sind *.mid, *.mp3, *.htm, *.cap (Capella), *.bmp (eingescannte Noten), *.pdf Dateien. Also Noten, Texte, Klänge.

Vielen Dank an Marc Reichelt für den EMFF Player.

Nun die Frage:
Wen muss ich um Erlaubnis fragen, wenn ich ein selbstgespieltes Stück veröffentlichen möchte?

Beispiel: Wein' nicht um mich, Argentinien
Angaben auf dem Notenblatt:
Musik: Andrew Lloyd Webber, Originaltext: Tim Rice, Deutscher Text: Walter Brandin, C MCMLXXVI by EVITA MUSIC LTD. London for the World Für Deutschland, Österreich und die Schweiz: MCA Music GmbH, Köln

Hier sollte ich wohl die Kölner fragen?

Kleine Recherche bei Google ...

Abmahnungen:  "Universal gelangte 1957 in den Besitz der MCA, die ihrerseits 1990 von dem japanischen Konzern Matsushita übernommen wurde. Matsushita verkaufte 1995 dann MCA ....."

Kleine Suche bei telefonbuch.de:

"Es wurde kein Eintrag zu Ihrer Eingabe im Feld "Name/Begriff" gefunden. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe."

Also Recherche im Sand verlaufen ...

Aber wenn ich das Stück ins Netz stelle, könnte sich wohl jemand finden, der überraschend den Finger hebt und behauptet, er bekäme jetzt 50.000 EUR.

Spaß beiseite. Wie kann ich LEGAL Musik veröffentlichen?

Lieben Gruß aus Birkenau, Kalle

  1. Hellihello
    Dein Stichwort fürs erste lautet GEMA! Dort musst Du Gebühren entrichten. Ausnahmen gibts, wenn der Komponist nicht GEMA-Mitglied ist. Dann mit dem Komponisten selber.
    frankx

    1. Hallo, frankx,

      Dein Stichwort fürs erste lautet GEMA! Dort musst Du Gebühren entrichten. Ausnahmen gibts, wenn der Komponist nicht GEMA-Mitglied ist. Dann mit dem Komponisten selber.

      Logo, aber da wird man ja nicht schlau. Die wollen GRUNDSÄTZLICH Geld, auch wenn Sie keine Rechte auf das Musikstück haben.

      Habe vor ein paar Monaten gelesen, dass die auch ein Lokal zur Kasse bitten wollten, das Original indische (das Land weiss ich nicht mehr genau) Musik abspielten. Der Inhaber wehrte sich gegen die Zahlung, weil die Komponisten von der GEMA sicher niemals Geld sehen werden.

      Weiß nicht, ob der Rechtsstreit noch schwebt.

      Hat die GEMA ein Positiv-Verzeichnis mit den von ihnen vertretenen Titeln?
      Googel gema "weine nicht um mich argentinien" ergibt keine Lösung

      Auf der GEMA-Seite:

      STARTSEITE  > SUCHE
      Suchergebnis Es wurde gesucht nach 'weine nicht um mich'.
      Leider wurde kein Dokument gefunden, das Ihren Suchbegriffen entspricht. Bitte versuchen Sie es nochmals mit anderen Suchbegriffen.

      Mir behagt es nicht, jemanden um Erlaubnis zu fragen, der nicht zuständig ist.

      Kalle

      1. Hellihello

        Mir behagt es nicht, jemanden um Erlaubnis zu fragen, der nicht zuständig ist.

        Keiner redet von behagen, trotzdem solltest Du die Gema fragen (;-) - reimt sich. Wie Dein selbst erwähnte Beispiel zeigt, kommste an ihr nicht vorbei. Versuchs, dann wirste u.U. so Enden wie im Beispiel. Die Regel für die meisten bekannten Titel: sie sind bei der GEMA.

        frankx

        1. Hello,

          Wie Dein selbst erwähnte Beispiel zeigt, kommste an ihr nicht vorbei.

          Wieso?

          Im Mozart-Jahr könnte er sich doch dessen Kompositionen bedienen und die kosten garantiert keine GEMA-Gebühren mehr.

          Harzliche Grüße vom Berg
          http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          Nur selber lernen macht schlau

          1. Hi

            Im Mozart-Jahr könnte er sich doch dessen Kompositionen bedienen und die kosten garantiert keine GEMA-Gebühren mehr.

            Hmmm...war die nicht auch mal was mit den Rechten an den Noten nach denen gespielt wird?

            so long
            Ole
            (8-)>

            --
            Stickstoff eignet sich nicht für Handarbeiten.
            1. Hello,

              Im Mozart-Jahr könnte er sich doch dessen Kompositionen bedienen und die kosten garantiert keine GEMA-Gebühren mehr.

              Hmmm...war die nicht auch mal was mit den Rechten an den Noten nach denen gespielt wird?

              Das Notenblatt als solches darfst Du nicht (mechanisch) einfach kopieren.
              Du darfst es aber sinngemäß abschreiben, sofern die Abschrift keine zusätzlichen Vermerke des Erstellers enthält, und dann Deine Abschrift so oft Du willst fotokopieren.

              Mich wundert allerdings, dass es noch keinen Schlauberger gibt, der sich den Namen Mozart als Marke für Musik hat eintragen lassen. Man muss es doch nur oft genug versuchen. Das Markenamt trägt doch irgendwann alles ein. Und dann hätte man erstmal wieder das Problem, die Marke löschen zu lassen wegen "übersehener absoluter Eintragungshindernisse"

              Harzliche Grüße vom Berg
              http://www.annerschbarrich.de

              Tom

              --
              Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
              Nur selber lernen macht schlau

          2. Hellihello Tom,

            na ich meinte nur, das Beispiel zeigt, wie hartnäckig die GEMA werden kann. Was nicht GEMA ist, ist nicht GEMA, klar. Ich kenne eine Autorin, Komponistin, die extra für Bühnenstücke ihre Sachen aus der GEMA rausgenommen hat, damit sie für kleine Veranstaltungsorte bezahlbar sind.

            harzlichen Gruß,

            frankx

      2. Hallo Kalle,

        STARTSEITE  > SUCHE
        Suchergebnis Es wurde gesucht nach 'weine nicht um mich'.
        Leider wurde kein Dokument gefunden, das Ihren Suchbegriffen entspricht. Bitte versuchen Sie es nochmals mit anderen Suchbegriffen.

        Probier es mal mit »Don't cry for me Argentina«.

        Schöne Grüße,

        Johannes

        --
        ie:% fl:( br:< va:| ls:[ fo:) rl:) n4:? ss:| de:] js:| ch:} sh:) mo:| zu:)
  2. Hi

    Wie kann ich LEGAL Musik veröffentlichen?

    Meist ist die GEMA der richtige Ansprechpartner für sowas (btw. die aktuelle ct 5/06 dazu auch einen interessanten Versuch gestartet hat)

    so long
    Ole
    (8-)>

    --
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  3. Aber wenn ich das Stück ins Netz stelle, könnte sich wohl jemand finden, der überraschend den Finger hebt und behauptet, er bekäme jetzt 50.000 EUR.

    Grundsätzlich ja - wenn auch die 50.000 EUR etwas zuviel sein dürften.

    Spaß beiseite. Wie kann ich LEGAL Musik veröffentlichen?

    In dem man den Rechtinhaber sucht - die GEMA kann da auch weiterhelfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)