Hell-O!
Die Täter stehen in den Gerichtsakten. Und sofern diese Namen nicht in die Öffentlichkeit getragen werden, finde ich das vollkommen in Ordnung.
Ich frage nur aus Unwissenheit, habe also (noch) keine Meinung dazu gebildet, warum werden Namen von Verbrechern nicht an die Öffentlichkeit getragen?
In dem Stadium, in dem sich das Verfahren im Moment zu befinden scheint, gilt die Unschuldsvermutung. Wie sich bereits schon mehrfach und nicht nur im Heiseforum zeigte, scheinen etliche Mitglieder unserer zivilisierten Gesellschaft diese Vermutung nicht zu kennen, weshalb es durchaus legitim ist, die Namen (noch) nicht zu veröffentlichen.
Was verurteilte Straftäter angeht, ist dem von wahsaga gesagten nichts hinzuzufügen.
Siechfred