Günter Frhr.v.Gravenreuth : Einwendungen gegen Domainpfändung und –Verwertung

[b]

Der BGH hat in der Entscheidung vom 05. Juli 2005 [BGH MMR 2005,1311] klargestellt, dass die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche,  welche dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen, Gegenstand eines Pfandrechts sein können. Nicht pfändbar ist die Domain als solches.

Das Amtsgericht Kassel setzte sich nun in einem Beschluss mit allen denkbaren Einwendungen gegen eine Domainpfändung auseinander:[/b]

[i]Der Schuldner wendet ein, drei der gepfändeten Domains seien wertlos. Das hindert ihre Pfändung aber nicht. Denn das wird das Vollstreckungsverfahren ergeben, ob die Domains tatsächlich, wie der Schuldner behauptet wertlos sind. Die Pfändung nach Behauptung des Schuldners wertloser Gegenstände ist vom Zwangsvollstreckungsrecht jedenfalls nicht untersagt.

Weiterhin behauptet der Schuldner, die Domain „####wohnung.de“ haben einen Wert von 26.400,- €. Demgegenüber betrage die Schuld nur 1.018,- € Er macht die Überpfändung geltend (§ 803 I 2 ZPO).

Weil das Vollstreckungsgericht bei der Pfändung eines Vermögensrechts den Pfandwert nicht schätzen kann und ihm auch später weitgehend die Möglichkeit fehlt, sich über den wirklichen Wert des Rechts Gewissheit zu verschaffen, und weil der Gläubiger auch kaum Gelegenheit hat, sich über Höhe und Sicherheit des Rechts Kenntnis zu verschaffen, wird die Vollpfändung des Rechts, das dem Wert nach höher als die Vollstreckungsforderung des Gläubigers, für zulässig erachtet, desgleichen die Pfändung mehrerer Rechte, die zusammen dem Wert nach größer als der Vollstreckungsanspruchs des Gläubigers sind (Zöller/Stöber, ZPO, 21. A., § 8ß3 Rn. 5).

Der Schuldner beruft sich ausserdem darauf, dass die Nutzung der gepfändeten Domains „zu einem wesentlichen Teil der Deckung des Lebensunterhalts des Schuldners und seiner Familie“ dienten. Er macht die Unpfändbarkeit der Domains analog § 811 I 1 Nr. 5 ZPO geltend. Die Anwendbarkeit des § 811 I 1 Nr. 5 ZPO auf die Pfändung von Internetdomains ist grundsätzlich möglich. (LG Mönchengladbach NJW RR 2005, 439 f.). Allerdings ist der Schuldner für den Tatbestand des § 811 I 1 Nr. 5 ZPO darlegungs- und beweispflichtig (Zöller/Stöber, ZPO, 21. A., § 811 Rn. 41). Es fehlt schon substantiierter Vortrag des Schuldners.  So fehlt jeglicher Vortrag des Schuldners dazu, wie er die Domain zur Erwerbstätigkeit einsetzt, wo der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt, inwieweit er die Domain zur Fortführung seiner Erwerbstätigkeit benötigt-. Die pauschale Behauptung, er benötige sie „zur Deckung des Lebensunterhalts seiner Familie“, noch dazu nur „zu einem wesentlichen Teil“ (in welchem Umgang?), reicht zur Darlegung des Tatbestands des § 811 I 1 Nr. 5 ZPO nicht. Im Parallelverfahren 620 M 312/06 hat der Schuldner auf supstantiiertes Bestreiten des Gläubigers nicht vorgetragen, so dass es eines weitergehenden Hinweises durch das Gericht in diesem Verfahren nicht mehr bedurfte.

Eine Aussetzung der Verwertung nach § 813 b (und nicht § 813) ZPO kam nicht in Betracht, weil die Domains lediglich gepfändet sind (Zöller/Stöber, ZPO, 21. A., § 813 b Rn. 1).
Wegen Ratenzahlung muss sich der Schuldner an den Gläubiger halten; die Pfändung ist durch das Ratenzahlungsangebot des Schuldners nicht gelindert.

Soweit sich der Schuldner darauf beruft, der Titel, die einstweilige Verfügung, könne aufgehoben werden, übersieht er, dass der zugrunde liegende Titel ein Kostenfestsetzungsbeschluss ist und eine Aufhebung nicht ersichtlich ist. Solange der Titel besteht, ist die Zwangsvollstreckung zulässig, unabhängig von der Wahrscheinlichkeit seiner Aufhebung (§§ 750 I 1, 775 Nr. 1 ZPO).8[/i]

[b]
Amtsgericht Kassel Vollstreckungsgericht Beschluss vom 07.06.2006 Az: 620 M 490/06

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth   [/b]

  1. Hallo,

    Cool, wie hast du das mit <strong>, <em> und dem verbot des Kopierens in die Textarea hinbekommen?

    Grüße
    Jeena Paradies

    --
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    1. Hallo,

      Ich vergas den Themenbereich und das Thema zu ändern. Wie macht man das einfügen vom <strong>, <em> und das nicht einfügen in die Textarea? Oder ist das ein Bug oder gar ein Feature?

      Grüße
      Jeena Paradies

      --
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      1. Hallo Jeena,

        [b]It's a feature, [i]not[/i] a bug[/b]

        Seltsam finde ich lediglich, dass der Inhalt der Nachricht nicht im Antworten-Feld angezeigt wird.

        Schöne Grüße,

        Johannes, der bis gerade eben auch nichts von dieser Funktion wusste

        --
        WM-Tippspiel: http://zeller-johannes.de/wmtipp/
        ie:% fl:( br:< va:| ls:[ fo:) rl:) n4:? ss:| de:] js:| ch:} sh:) mo:| zu:)
        1. Hallo Jeena,

          Seltsam finde ich lediglich, dass der Inhalt der Nachricht nicht im Antworten-Feld angezeigt wird.

          Also [b]ich[/b] kann den vollen Text lesen.

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr.v.Gravenreuth

          1. Hallo,

            Also  kann den vollen Text lesen.

            Ja das können wir auch, nur erscheint er nicht in der Textarea um sich auf ihn einfach ohne von oben kopieren zu müssen beziehen zu müssen.

            Grüße
            Jeena Paradies

            --
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        2. Hallo Johannes,

          Seltsam finde ich lediglich, dass der Inhalt der Nachricht nicht im Antworten-Feld angezeigt wird.

          Das ist nicht seltsam, das ist ein Bug. ;-)

          Ansonsten: Tim ist Schuld, laut Serverlogs hat er gestern flt_bbcodes aktiviert...

          Viele Grüße,
          Christian

          --
          "I have always wished for my computer to be as easy to use as my telephone; my wish has come true because I can no longer figure out how to use my telephone." - Bjarne Stroustrup
          1. Moin!

            Seltsam finde ich lediglich, dass der Inhalt der Nachricht nicht im Antworten-Feld angezeigt wird.

            Das ist nicht seltsam, das ist ein Bug. ;-)

            Ansonsten: Tim ist Schuld, laut Serverlogs hat er gestern flt_bbcodes aktiviert...

            Kann das bitte wieder ausgeschaltet werden - auch rückwirkend, bitte!

            - Sven Rautenberg

            --
            My sssignature, my preciousssss!
          2. Hallo Christian,

            Ansonsten: Tim ist Schuld, laut Serverlogs hat er gestern flt_bbcodes aktiviert...

            Es war schon davor an, ich hatte sogar versucht, es auszuschalten, aber die Formatierungen sind nicht verschwunden.

            Viele Grüße
              Patrick Canterino

            --
            "Dummheit ist keine Schande. Hauptsache man hält den Mund dabei." (Werner Mitsch)
            1. Hallo Patrick,

              Ansonsten: Tim ist Schuld, laut Serverlogs hat er gestern flt_bbcodes aktiviert...

              Es war schon davor an, ich hatte sogar versucht, es auszuschalten, aber die Formatierungen sind nicht verschwunden.

              Oha, ich wußte gar nicht, dass das vorher schon an war. Ich hab's jetzt deaktiviert.

              Viele Grüße,
              Christian

              --
              "I have always wished for my computer to be as easy to use as my telephone; my wish has come true because I can no longer figure out how to use my telephone." - Bjarne Stroustrup
              1. Hi Christian,

                Oha, ich wußte gar nicht, dass das vorher schon an war. Ich hab's jetzt deaktiviert.

                Sehr gut! Vielen Dank - wir sind doch immer noch ein FORUM und kein Klicki-Bunti-Board ;-)

                MfG, Dennis.

                --
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          3. Hallo Christian,

            Ansonsten: Tim ist Schuld, laut Serverlogs hat er gestern flt_bbcodes aktiviert...

            Nein. Laut Serverlog hat er nur an fo_view etwas geändert. (Nämlich die obsolete Definition des Referenz-Verweises auf die Lindig'sche Zitatesammlung rausgeworfen)

            Vielleicht sollten wir /etc unter Versionsverwaltung stellen, dann kann man so etwas besser nachvollziehen. ;)

            Tim

            1. Hallo Tim,

              Vielleicht sollten wir /etc unter Versionsverwaltung stellen, dann kann man so etwas besser nachvollziehen. ;)

              Ich glaube sowas besprechen wir besser intern. Die Idee an sich ist nicht schlecht, mal in Ruhe überlegen.

              Viele Grüße,
              Christian

              --
              "I have always wished for my computer to be as easy to use as my telephone; my wish has come true because I can no longer figure out how to use my telephone." - Bjarne Stroustrup
  2. Und?

    Hört Ihnen sonst keiner mehr zu weil Sie in zahlreichen anderen Foren keinen Account mehr bekommen?

    1. Hallo.

      Hört Ihnen sonst keiner mehr zu weil Sie in zahlreichen anderen Foren keinen Account mehr bekommen?

      Deswegen musst du ihn aber nicht gleich siezen. Er steht doch schon so weit im Abseits.
      MfG, at

  3. Hallo Günni,

    Der BGH hat in der Entscheidung vom 05. Juli 2005 [brabbeldibrabbel ...]

    Was hast du damit jetzt wirklich sagen wollen? Kannst du das in zwei bis drei verständlichen deutschen Sätzen wiedergeben? Ich habe nämlich keine Lust, seitenweise juristische Fachsimpelei zu lesen und mich danach zu fragen, was das alles nun auf Deutsch heißt.

    Schönen Tag noch,
     Martin

    --
    TEAM: Toll, Ein Anderer Macht's.
    1. Hallo.

      Was hast du damit jetzt wirklich sagen wollen?

      Dass unter bestimmten Umständen eine bestimmte Maßnahme rechtmäßig sein kann. Das wirst du zwar schon vorher gewusst haben, aber darauf läuft es eben hinaus.

      Kannst du das in zwei bis drei verständlichen deutschen Sätzen wiedergeben?

      Das fragst du einen Juristen und Ingenieur?
      MfG, at

      1. Hallo at,

        Dass unter bestimmten Umständen eine bestimmte Maßnahme rechtmäßig sein kann. Das wirst du zwar schon vorher gewusst haben, aber darauf läuft es eben hinaus.

        okay, danke. ;-)
        Also hat er mit vielen Worten nichts gesagt. So kam es mir eigentlich auch vor, aber ich war mir da nicht sicher.

        Kannst du das in zwei bis drei verständlichen deutschen Sätzen wiedergeben?
        Das fragst du einen Juristen und Ingenieur?

        Von den sprachlichen Fähigkeiten halte ich diese beiden Berufsgruppen eigentlich für Gegensätze. Gerade die Ingenieure zeichnen sich doch im Gegensatz zu Mathematikern, Physikern, oder auch Juristen normalerweise dadurch aus, dass sie auch komplizierte Sachverhalte einfach darstellen können (manchmal sogar zu einfach, so dass die Aussage dem Problem nicht mehr ganz gerecht wird).
        Aber vielleicht kann ich das als Ingenieur auch nicht ganz unbefangen beurteilen ...

        Ciao,
         Martin

        --
        Solange der Nagellack nicht trocken ist,
        ist eine Frau praktisch wehrlos.
          (Burt Reynolds, US-Schauspieler)