Cybaer: Produktaktivierung - Hersteller weg - was dann?

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Hi,

im Ernst?

Im Ernst.

Beziehst du dich da auf ein bestimmtes Urteil des BGH? Wenn ja, welches?

"Dongle-Urteil".

Mit dem Kaufvertrag erwirbst Du das Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung. Dieses Recht darf nachträglich nicht einseitig eingeschränkt werden (kein Vertrag darf nachträglich einseitig geändet werden - es sei denn dies ist explizit vorgesehen ;-)). Das Recht des Kunden steht hier also ggf. in Konkurrenz zum Recht des Urhebers. Der BGH hat, wie so oft, dem Konsumentenrecht den Vorang gegeben.

Was denkst du übrigens über meine andere Frage, ob mir ein Softwarehersteller via Aktivierung kostenpflichtige - oder auch kostenlose - Updates aufzwingen kann/darf?

*Standard*kaufvertrag? Darf er nicht. Wenn er's versucht (und nicht mit sich reden läßt): S.o.

In *Individualverträgen* kannst Du aber vereinbaren, was Du lustig bist.

"Diese Programmversion ist älter als 2 Jahre und kann nicht mehr aktiviert werden. Bitte besuchen Sie unsere Website und downloaden Sie die neueste, noch viel tollere Version. Als Nutzer einer früheren Version erhalten Sie auch ***kostenlos*** einen neuen Aktivierungsschlüssel."

Wäre nach deinem Verständnis auch hier das "Raushacken" des Schutzes legal?

Nein, i.d.R. wohl nicht. Denn der Hersteller bietet ja einen kostenlosen Wechsel an.

(Ich will die neueste Version nicht benutzen, weil Sie eine neue Betriebssystemversion oder neue Harware erfordert, weil die für mich nützlichen Features entfernt wurden, oder warum auch immer.)

S.o. ("i.d.R."): Du mußt die Software bestimmungsgemäß nutzen können - auf der Hardware und mit dem OS, die Du damals hattest. Ich würde dem Hersteller dies also darlegen, um eine Version ohne diesen Blocker bitten (ggf. eine Frist setzen), und wenn er dem nicht nachkommen kann oder will: knacken erlaubt.

Gruß, Cybaer

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