Hallo!
Danke erstmal für das Stichwort "Dongle-Urteil", das werd ich mal genauer nachlesen.
Nochmal zu den beiden Stichworten Standardkaufvertrag und Individualvertrag, so wie du sie in deinem Posting unterschieden hattest. Ich geh in den Laden und kaufe eine CD mit einer Software - Standardkaufvertrag? Ich lade eine x-beliebige Software aus dem Internet herunter - Standardkaufvertrag? Spielt es dabei eine Rolle, ob der Anbieter aus Deutschland stammt bzw. eine deutsche Vertretung hat, oder kann es auch ein US-Hersteller sein, bei dem ich einfach eine Registrierungsgebühr zahle (Paypal, etc.)? Gelten im letzteren Fall auch meine deutschen Konsumentenrechte?
Individualsoftware: Nur, wenn ich mir von jemandem eine maßgeschneiderte Software anfertigen lasse?
Danke!
Def