Orlando: LG Berlin: Abmahnkosten auch bei sog. „Serienabmahnungen“

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Hallo Günter,

wo findet sich denn die Quelle und wo ist die genannte "Serienabmahnungen" genannt.

Wann werden Abmahnungen zu einer Serie? Reichen bereits zwei um eine Serie zu begründen? Auf welche Anzahl bezieht sich das Urteil? Ist das Urteil bereits rechtskräftig?

Zugesprochen wurden für eine kleinere Urheberrechtsverletzung im Internet Abmahnkosten in Höhe von EUR 556,60  (= eine 1,3 Gebühr aus einem Streitwert von EUR 7.500,-) und EUR 6.920,-- an Schadensersatz (berechnet nach der Lizenzanalogie).

Was ist unter dieser „kleinen“ Urheberrechtsverletzung zu verstehen? Wie kann es bei _einer_ Urheberrechtsverletzung zu mehreren Abmahnungen (= Serie) kommen?

Das Urteil ist noch nicht im Netz.

Der Hinweis dagegen mehrmals.

Ich babe es auch nur als PDF.

[ ] Ich Babe …
 [ ] Ich bade …
 [ ] Ich habe …

So viele Fragen. ;-)

Grüße
 Roland