Impressum für nicht deutsche Seiten
- recht
Hi
ich sitze grade an einer Seite für ein Unternehmen, daß als Geschäftsform eine englische Limited hat.
Der Hauptsitz solcher Limiteds ist ja England, in Deutschland gibt es dahingegen ja nue eine "Zweigstelle".
Die Seite soll nachher sowohl unter einer de-domain, als auch unter anderen (com, net etc.) erscheinen, außerdem ist der Serverstandort Deutschland.
Was muß ich hier beachten?
Reicht es für das Impressum den Hauptsitz des Unternehmens anzugeben?
Danke
Ole
(8-)>
Hell-O!
ich sitze grade an einer Seite für ein Unternehmen, daß als Geschäftsform eine englische Limited hat. [...] Was muß ich hier beachten? Reicht es für das Impressum den Hauptsitz des Unternehmens anzugeben?
Eventuell reicht dir schon ein Blick in § 4 TDG.
Siechfred
Hell-O Ingrid!
Eventuell reicht dir schon ein Blick in § 4 TDG.
Noch'n Link: http://www.teledienstegesetz.info/lese.php?4 (da findest du einiges an Erläuterungen).
Siechfred