wahsaga: So 'ne Art Quelltextklau

Beitrag lesen

hi,

Er hat auf jeden Fall das Urheberrecht, und bei nur marginalen Veränderungen auch das Recht, weiterhin als solcher genannt zu werden.

Wie kommst du insbesondere auf das letzte?

Wenn der aktuelle Inhalteeinpfleger sich als "Ersteller der Webseite" oder der "Webdesigner" ausgibt, dürfte das nach gängigem Sprachgebrauch so verstanden werden, als ob er die Seite erstellt hätte.
Wenn also ein Hinweis auf den diese Tätigkeiten ausübenden schon angebracht wird, dann hat m.E. der Urheber auch das Recht, dort genannt zu werden.

Und "marginal" ist eine Frage der Sichtweise, die sich zudem täglich weiter zu Ungunsten des Erstdesigners verändert.

Wie gesagt, an Aufbau/Struktur wurde laut Schilderung ja bisher kaum was gemacht, lediglich Inhalte ausgetauscht.

Willst du das wirklich gerichtlich überprüfen lassen?

Darum geht's ja hier gerade, ob das wirklich sein muss - oder ob man auf Einsicht der "Gegenseite" hoffen kann.

gruß,
wahsaga

--
/voodoo.css:
#GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }