Sven Rautenberg: wann ist bilderverlinkung traffi cklau?

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Moin!

[...] könnte ich doch auch argumentieren, dass er mich/uns ja schließlich auch nicht gefragt hat, ob wir damit einverstanden sind auf deren Seite veröffentlich zu werden [...]

Das muss er auch nicht, weil er die Rechte an den Bildern hat und sie damit auch öffentlich machen und verteilen darf, so sie denn selber auf legalem Weg entstanden sind. Ob sie das sind, hängt davon ab, ob du von deinem Recht am eigenem Bild gebrauch machst.

Das Recht am eigenen Bild ist genauso ein Default wie das Urheberrecht: Ohne explizite Zustimmung zur Veröffentlichung darf man Fotos, auf denen hauptsächlich einzelne Personen abgebildet sind, nicht veröffentlichen.

Anders als in deinen vier Wänden, musst du nämlich das Erstellen von Fotos, die in der Öffentlichkeit gemacht werden ausdrücklich verbieten.

Das ist falsch.

Und jetzt erklär mal einem Richter, dass du dem Erstellen eines Fotos wiedersprochen hast, während du mit zwei Bunnies im Arm breit in die Linse gegrinst hast.

Das wiederum halte ich für weniger eindeutig klar. Die Tatsache "da steht einer und fotografiert mich" muß man nicht sofort gedanklich mit "dieses Foto kommt ins Internet" verbinden.

Zweitens wäre es auch vorstellbar, dass du durch das Betreten einer Diskothek pauschal von diesem Recht zurücktrittst, weil es in deren Hausordnung so festgeschrieben steht.

Das wäre dann allerdings eine überraschende AGB-Klausel, die sehr wahrscheinlich deshalb unwirksam sein dürfte.

- Sven Rautenberg

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