Cyx23: GEZ und die neue Regelung

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Hallo,

Mit anderen Worten: Keine GEZ-Gebühr für Geldautomaten.

der weitere Vergleich mit Soundkarte dürfte nicht zulässig sein.

Der PC als modulares System dürfte viel zu leicht zu ergänzen sein,
schon ein USB-Anschluss sollte den Gebührenjunkies als Kriterium für
"potenziell multimediatauglich" genügen.

Also ggf. doch der Geldautomat. Vielleicht aber nicht eine
eigenständige WebCam?

Grundsätzlich lenkt die ganze Diskussion aber doch von der
grundlegenden Frage, ob es zulässig ist, in ein fremdes Medium,
für dessen Infastruktur man auch nichts leistet, einfach Inhalte
einzustellen, und dann daraus Gebühren abzuleiten.

Im Weiteren natürlich noch die Frage warum, wenn es denn unbedingt
Internet sein soll, technische Möglichkeiten wie Verschlüsselung
nicht genutzt werden.

Grüsse
Cyx23