Muss ich als Domaininhaber Inhalte zeigen?
Marcus
- recht
0 Sven Rautenberg0 Marcus0 Sven Rautenberg0 Marcus
0 Cybaer
0 Christopher
Hallo!
Jemand meinte neulich, dass ich als Domaininhaber einer .de-Domain (gewerblich) Inhalte zeigen MUSS, selbst wenn es nur ein "hier entsteht..." oder sonstwas ist.
Stimmt das?
Gruss,
Marcus
Moin!
Jemand meinte neulich, dass ich als Domaininhaber einer .de-Domain (gewerblich) Inhalte zeigen MUSS, selbst wenn es nur ein "hier entsteht..." oder sonstwas ist.
Stimmt das?
Nein.
- Sven Rautenberg
Hi Sven!
Trifft das deines Wissens nach für andere Domains (org/net) zu? Oder gab es mal so eine Vorschrift? Woher nimmst du deine Gewissheit? Hintergrund: eigentlich erzählt der Typ nur selten Unfug ;-)
Marcus
Moin!
Trifft das deines Wissens nach für andere Domains (org/net) zu? Oder gab es mal so eine Vorschrift? Woher nimmst du deine Gewissheit? Hintergrund: eigentlich erzählt der Typ nur selten Unfug ;-)
Ist doch simpel: Die Inhaberschaft einer Domain ist nicht verbunden mit der Pflicht, auch HTTP-Service auf Port 80 anzubieten.
Domains können auch für ganz andere Zwecke genutzt werden. Die Registrare machen da keinerlei Vorschriften (und da sie nicht staatlich sind, wäre der einzige Weg, doch Vorschriften zu machen, eine zivilrechtliche vertragliche Vereinbarung, die individuell getroffen werden muß - unwahrscheinlich).
Auch der Staat macht derartige Vorschriften in seinen Gesetzen nicht. Die einzige Informationsbedingung: Wenn man Informationen anbietet, hat es auch ein Impressum zu geben (verkürzt auf den Nenner gebracht). Aber ohne Informationsangebot auch kein Impressum - klingt doch logisch, oder?
- Sven Rautenberg
Jetzt bin ich beruhigt ;-)
Hi,
Trifft das deines Wissens nach für andere Domains (org/net) zu? Oder gab es mal so eine Vorschrift? Woher nimmst du deine Gewissheit? Hintergrund: eigentlich erzählt der Typ nur selten Unfug ;-)
Sven hat Recht - aus technischer Sicht. Aus rechtlicher Sicht *kann* das anders aussehen!
Wenn Du dir eine DE-Domain sicherst, dann könnte es sein, daß der Domainname später von jemanden anders beansprucht wird. *Falls* das der Fall ist, und *falls* es nicht eindeutig zu entscheiden ist, dann *könnte* ein Gericht (Richter haben vom Internet nicht mitunter wenig Plan >:->) die Nichtverwendung im WWW gegen dich verwenden.
Aber aus dieser konstruierten (aber möglichen) Ausnahmesituation eine allgemeine Regel abzuleiten, ist IMHO arg gewagt. ;-)
Gruß, Cybaer
Moin!
Wenn Du dir eine DE-Domain sicherst, dann könnte es sein, daß der Domainname später von jemanden anders beansprucht wird.
Das gilt für alle TLDs und ist kein Sonderfall für .de.
*Falls* das der Fall ist, und *falls* es nicht eindeutig zu entscheiden ist, dann *könnte* ein Gericht (Richter haben vom Internet nicht mitunter wenig Plan >:->) die Nichtverwendung im WWW gegen dich verwenden.
Eine jahrelang öffentliche Baustellenseite dürfte vor Gericht die gleichen Auswirkungen haben, wenn der Kläger entsprechend argumentiert und das Gericht genauso doof ist.
Aber aus dieser konstruierten (aber möglichen) Ausnahmesituation eine allgemeine Regel abzuleiten, ist IMHO arg gewagt. ;-)
Insbesondere glaube ich nicht, dass man sich durch faktische Nichtnutzung von HTTP, egal ob durch Abwesenheit oder Baustellenseite, vor solch einer Argumentation schützen kann.
Aber man könnte ja einfach HTTPS anbieten - das findet der Domaininteressent vielleicht nicht, wenn er genauso doof ist, wie der Richter sein muß, damit seine Klage Erfolg hat.
- Sven Rautenberg
Hi,
Eine jahrelang öffentliche Baustellenseite dürfte vor Gericht die gleichen Auswirkungen haben, wenn der Kläger entsprechend argumentiert und das Gericht genauso doof ist.
Das sehe ich allerdings auch so ... :-)
Gruß, Cybaer
Man kann jedoch immer behaupten, man verwende andere Protokolle die halt nicht für öffentliche Nutzung sind. Vielleicht muß man das beweisen aber eventuell muss der Kläger auch den Gegenbeweis antreten.
Gruß
David
hi,
Man kann jedoch immer behaupten,
Behaupten kannst du viel - ob's den Richter interessiert, ist der entscheidende Punkt.
man verwende andere Protokolle die halt nicht für öffentliche Nutzung sind.
Als ganz dummer Richter frage ich mich dann natürlich wofür du dazu unbedingt die Domain brauchst. Mein Sachverständiger hat mir nämlich geflüstert, dass du dann ja bspw. auch über eine IP-Adresse zugreifen könntest.
Und da du ja auch noch mit dem Kläger im Clinch liegst, was die Nutzungsrechte am Domainnamen angeht, entscheide ich vielleicht, dass sein Interesse an der Nutzung höher wiegt - weil er den Namen ja schließelich öffentlich benutzen will.
gruß,
wahsaga
Hi,
Und da du ja auch noch mit dem Kläger im Clinch liegst, was die Nutzungsrechte am Domainnamen angeht, entscheide ich vielleicht, dass sein Interesse an der Nutzung höher wiegt - weil er den Namen ja schließelich öffentlich benutzen will.
*Das* ist der Punkt!
Gruß, Cybaer
echo $begrüßung;
Als ganz dummer Richter frage ich mich dann natürlich wofür du dazu unbedingt die Domain brauchst. Mein Sachverständiger hat mir nämlich geflüstert, dass du dann ja bspw. auch über eine IP-Adresse zugreifen könntest.
Und da du ja auch noch mit dem Kläger im Clinch liegst, was die Nutzungsrechte am Domainnamen angeht, entscheide ich vielleicht, dass sein Interesse an der Nutzung höher wiegt - weil er den Namen ja schließelich öffentlich benutzen will.
Email dürfte das prominenteste Beispiel sein, wo sich eine Domain besser als IP-Adresse nutzen lässt. Diese Domain wird also öffentlich benutzt, und eine Webseite braucht es dazu nicht.
echo "$verabschiedung $name";
Hi,
Email dürfte das prominenteste Beispiel sein, wo sich eine Domain besser als IP-Adresse nutzen lässt. Diese Domain wird also öffentlich benutzt,
Ja, allerdings ist ddie Menge der Menschen, die deine EMail-Adresse nutzen i.A. signifikant niedriger, als die Menge der potentiellen und realen Websurfer.
Und: In der öffentlichen Wahrnehmung ist eine "eigene" Website offensichtlich wichtiger, als eine E-Mail-Adresse mit eigener Domain. Ich versteh das zwar nicht, aber anders sind z.B. die vielen T-Online/Web.de/... Mail-Accounts selbst bei (kleineren) Firmen mit eigenem Webauftritt wohl kaum zu deuten. :-o
Gruß, Cybaer
morgen,
Jemand meinte neulich, dass ich als Domaininhaber einer .de-Domain (gewerblich) Inhalte zeigen MUSS, selbst wenn es nur ein "hier entsteht..." oder sonstwas ist.
Stimmt das?
eine fragestellung, bei der getrost und ohne bedenken lakonisch
geantwortet werden kann.. wie herrlich ;-)
gruesse aus berlin
christopher