Felix Riesterer: Widerspruch zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle

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Liebe Chris©,

"Widerspruch zur Niederschrift"

das war meines Wissens für Leute gedacht, die des Lesens und/oder Schreibens nicht mächtig sind. Ob eine Behörde das Niederschreiben eines Widerspruchs vor Ort ablehnen darf, kann ich nicht beurteilen. Allerdings sollte Dein Freund das nächste Mal vielleicht fragen, ob er die Verweigerung schriftlich haben könnte...

Auf jeden Fall sollte sich Dein Freund eine sogenannte "Aktennotiz" von dem Vorfall bei der "Behörde" machen!

Schade, dass ich Dir nicht weiter raten kann!

Liebe Grüße aus Ellwangen,

Felix Riesterer.

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