Maax^: Rücktritt von Kaufvertrag und Suche nach neuem Laptop

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Hi,
danke für die Antwort.

Nein, er sagt, dass du, wegen der Minderungssumme, einen Anwalt oder eine Verbraucherschutzorganisation befragen sollst. Dass nach 13 Monaten der Benutzung eine Minderung eingetreten ist, sollte unstrittig sein. Die Frage ist, ob sie 1/3 des Wertes beträgt. Das sollte dir ein Anwalt oder auch eine Verbraucherschutzorganisation sagen können.

Ja - mir geht es ja auch nur um die Höhe der Minderung.
Kann man z.B. der Verbraucherschutzzentrale einfach eine EMail schreiben oder muss man mit den von denen zur Verfügung gestellten Infos klar kommen?
Und kostet es etwas die zu fragen?

Danke,
Maax^