Slyh: Frage des Gehaltes/Mieten

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Hallo,

Übrigens glaube ich nicht, dass er die Vorlage eines Arbeitsvertrages verlangen kann.

Klar kann er das verlangen. Verlangen kann er viel. Ich kann auch zu
einer beliebigen Person auf der Straße gehen und 100 Euro verlangen.
Ein Recht auf das Geld habe ich deshalb aber natürlich noch lange nicht.

Der (potenzielle) Vermieter kann die Vorlage eines Arbeitsvertrages
also sehr wohl verlangen, also wünschen. Du kannst dich aber natürlich
dazu entscheiden, diesem Wunsch nicht nachzukommen. Dann kriegst du
eben die Wohnung nicht...

Bei den Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate wird er aber im Recht sein.

Welches Recht?
Ein potenzieller Mieter _muß_ natürlich auch keine Gehaltsabrechnung
der letzten 3 Monate vorlegen. Genau wie oben muß der Mieter gar nichts.
Wenn er es nicht tut, kriegt er eben im Zweifelsfall die Wohnung nicht.

Hier gibt es IMHO keinerlei rechtliche Regelung. Wie auch?

Gruß
Slyh