Hello,
ich vertrete da eine ganz andere Ansicht.
Im Geschäftsverkehr darfst Du speichern, was immer Du zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigst und bist sogar verpflichtet, diese Daten 7 oder mehr Jahre aufzubewahren.
Gegenüber Privatkunden musst Du über die Speicherung _personenbezogener_ Daten aufklären und dem Kunden diese auf Verlangen auch zur Verfügung stellen.
IPs sind aber nicht personenbezogen, oder haben Deine Kunden bereits einen Chip im Kopf?
Kannst Du alleine aus der IP die Person feststellen?
Dies können allenfalls die Behörden, und auch nur äußerst ungenau, also auch nicht die Person, sondern nur den Client-Anschluss, übe den der Traffic gelaufen ist.
Ich würde mir da also überhaupt keine weiteren Gedanken machen.
Die Speicherung technischer Daten (und eine IP und die Zugriffszeit, sowie Sessionnummer usw. sind solche) ist durchaus zulässig.
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
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