Ram Bock: Datenschutz: Besucher im Counter mit IP protokollieren

Hallo SelfHtMler,
auf meiner Webseite möchte ich bei jedem Zugriff auf eine Seite Daten () in einer Protokolldatei speichern. darf das mit der IP des Besuchers erfolgen, wenn ich das ins Impressum als Datenschutzerklärung schreibe. Muss der Besucher erst mit Bestätigung einwilligen?

Bei Bestellvorgängen im Shop werden die IP Daten mitgespeichert, um später beweisen zu können, wer wie bestellt hat. Hier bin ich bei Bestellproblemen in einer Beweispflicht und kann das mit IP und Uhrzeit besser beweisen. Steht auch im Impressum drin und müsste rechtlich iO sein...

also zurück zur Frage kann ich die IP bei jeder Besucherimpression mitspeichern und in ein Protokoll schreiben lassen?

Grüße Ram Bock

  1. Noch ne Frage dazu Volks:
    Wie kann ich prinzipiell eine anonyme Inanspruchnahme meines online-Auftritts gewährleisten? Das scheitert doch schon bei der Bestellung eines Newsletters, wo IP Daten für Beweiszwecke mitgespeichert werden sollten.

    Was wisst ihr und wie geht ihr damit um?
    Euer Ram Bock

    1. Noch ein Bock, den ich gerade gefunden habe. ist das rechtstechisch in Ordnung:

      "Unsere Statistik-Software speichert ebenfalls IP-Adressen für einen längeren Zeitraum. Wir verwenden jedoch diese Daten grundsätzlich nicht personenbezogen, sondern werten lediglich auf anonymisierter Basis aus, welche unserer Webseiten favorisiert werden, wie viele Zugriffe täglich erfolgen und Ähnliches."

      Freue mich über Infos dazu, Ram Bock

      1. Hi,

        ich würd mal sagen, die IPs der Besucher werden eh immer im Webserverlog gespeichert.
        Ein User schickt ja auch seine IP bei Mails mit, die du archivierst...

        ???

        Patrick

        1. ich würd mal sagen, die IPs der Besucher werden eh immer im Webserverlog gespeichert.

          Ist das ein OK? Ich denke ich muss dem user in der Datenschutzerklärung mitteilen, was ich für statistikzwecke speicher. richtig?

          Ram Bock

          1. Hello,

            ich vertrete da eine ganz andere Ansicht.
            Im Geschäftsverkehr darfst Du speichern, was immer Du zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigst und bist sogar verpflichtet, diese Daten 7 oder mehr Jahre aufzubewahren.

            Gegenüber Privatkunden musst Du über die Speicherung _personenbezogener_ Daten aufklären und dem Kunden diese auf Verlangen auch zur Verfügung stellen.

            IPs sind aber nicht personenbezogen, oder haben Deine Kunden bereits einen Chip im Kopf?
            Kannst Du alleine aus der IP die Person feststellen?
            Dies können allenfalls die Behörden, und auch nur äußerst ungenau, also auch nicht die Person, sondern nur den Client-Anschluss, übe den der Traffic gelaufen ist.

            Ich würde mir da also überhaupt keine weiteren Gedanken machen.
            Die Speicherung technischer Daten (und eine IP und die Zugriffszeit, sowie Sessionnummer usw. sind solche) ist durchaus zulässig.

            Harzliche Grüße vom Berg
            http://www.annerschbarrich.de

            Tom

            --
            Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
            Nur selber lernen macht schlau

        2. Hallo Patrick,

          ich würd mal sagen, die IPs der Besucher werden eh immer im Webserverlog gespeichert.

          Das ist Konfigurationssache, auch wenn in der Praxis die meisten Server so konfiguriert sind, dass sie IP-Adressen zumindest für eine nbestimmten Zeitraum speichern.

          Schöne Grüße,

          Johannes

    2. Wie kann ich prinzipiell eine anonyme Inanspruchnahme meines online-Auftritts gewährleisten?

      Du als Anbieter oder für den Nutzer? Sowohl ersteres als auch letzteres willst Du ja wohl nicht.

      Beides geht natürlich.   ;)

  2. hi,

    also zurück zur Frage kann ich die IP bei jeder Besucherimpression mitspeichern und in ein Protokoll schreiben lassen?

    Wozu willst du das bei "jeder Besucherimpression"?

    Bei Bestellvorgängen im Shop werden die IP Daten mitgespeichert, um später beweisen zu können, wer wie bestellt hat.

    Dann reicht es doch aus, wenn du in dem Moment, wo die Bestellung wirklich getätigt wird, die IP speicherst.
    Und damit hast du sogar noch die Möglichkeit, im voraus darüber aufzuklären.

    gruß,
    wahsaga

    --
    /voodoo.css:
    #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
  3. Muss der Besucher erst mit Bestätigung einwilligen?

    Du darfst das speichern, es handelt sich nicht um http://de.wikipedia.org/wiki/Personenbezogene_Daten .

    Bei Bestellvorgängen im Shop werden die IP Daten mitgespeichert, um später beweisen zu können, wer wie bestellt hat.

    Wüsste nicht, wo da der Beweis herkommen soll, aber speichert ruhig fleissig. Euer Berechtigungssystem und die akzeptierten AGBs sollten als Beweis herhalten.
    Wenn sich später herausstellen sollte, dass die Person gar nicht existiert, dann hilft auch die IP nicht weiter.

    Grüße Ram Bock

    Grüsse auch an Notbock!