Cybaer: Wie immer....

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Hi,

Deswegen sehen sich ja deutsche Tageszeitungen und Zeitschriften ständig irgendwelchen Gerichtsverfahren gegenüber, weil sie Fotos veröffentlichen von

Ganz einfach: Wo kein Kläger, da kein Richter!

Vielleicht hast Du aber schon gesehen, daß auf Pressefotos mittlerweile verstärkt(!) Gesichter verpixelt sind - sofern es sich eben um Bilder handelt, wo Unbeteiligte zu identifizieren wären?!

Ein Mensch in der (Demonstrations-)*Menge* ist hingegen laut Rechtsprechung hinzunehmen, selbst wenn er erkennbar wäre (Mensch Erwin, das bist Du doch - trägst doch dein BildBlog-T-Shirt ;-)).

Aber "explizite Erlaubnis" ist vielleicht ungünstig gewählt. Die konkludente Erlaubnis zählt natürlich auch (und insofern wäre nur ein schlichtes "Erlaubnis" deutlicher gewesen).

Auf Veranstaltungen, wo ich weiß, daß "presse-fotografiert" wird (z.B. weil es auf der Rückseite der Eintrittskarte kleingedruckt steht, daß die Veranstaltung im Fernsehen übertragen wird), oder den Kameramann sehe, wie auf mich draufhält, während der Typ mit dem "SAT1-Mikro" mir dusselige Fragen stellt, oder schlicht der Menschenverstand sagt, daß fotografiert wird (Umzug), liegt eine konkludente Erlaubnis vor.1) Ich muß mich ja nicht dran beteiligen.

Kurz gesagt: Nein, ganz so ist es nicht. Es ist ein Unterschied, ob ich ein Foto veröffentliche, auf dem die Gesichter von Menschen durchaus unterscheidbar und einzeln identifizierbar sind und drunterschreibe "Das Publikum lauschte dem Veranstalter gebannt" oder ob ich dasselbe Foto nehme und drunterschreibe "Hier sehen Sie Herrn Hans Müller, Meiereistraße 6, Herrn Friedhelm Schütter, Meiereistraße 7 und Frau Frieda Willkomm, Meiereistraße 8, die sich gegen die Pläne des Stadtbauamtes für den Umbau der Meiereistraße wehren."

Irreführend. Wenn ich Herrn Müller einfach so (oder in einer kleinen Gruppe) aufnehme, darf ich sein Bild nicht veröffentlichen - egal ob mit Adressangabe oder nicht. ;-) Es sei denn, er hätte, und sei es konkludent (s.o.) dem zugestimmt. Insofern paßt dieses Beispiel auch wieder hervorragend zur robots.txt.

Nur weil ich nichts gesagt habe, heißt das noch lange nicht, daß derjenige, den ich für einen Übeltäter halt, dies auch wirklich ist. Es kommt halt drauf an ...

... und wenn man sich nicht bewußt ist, wann man die Erlaubnis erteilt und wann nicht, hat man selbst das Problem - nicht der, der die üblichen Gepflogenheiten kennt und beachtet.

Genauso kann man ein Bild von einem Pornokino veröffentlichen, auf dem ein Mensch zu sehen ist, der herauskommt, hineingeht oder vorbeigeht - solange man nicht drunterschreibt, dass es sich hier um Herrn Friedlich handelt, dessen zufriedener Gesichtsausdruck auf den Besuch im Kino zurückzuführen sei (selbst wenn das der Wahrheit entsprechen sollte, die bekanntlich immer einen Mutigen braucht, der sie ausspricht).

Die Rechtsprechung ist da differenzierter.

Wenn der Mensch nur ein "Beiwerk" ist (also ein zufälliger Tourist, der über den Marktplatz schlendert, den ich in seiner ganzen schönheit fotografiere), dann hat er es in der Tat hinzunehmen. Er darf aber nicht das Hauptmotiv sein (sondern wirklich nur "Beiwerk").

D.h., wenn Du einen (ja relativ kleinen) Bildausschnitt einer Pornokino-Fassade hast und da ist deutlich zu sehen, wie ein Mensch erkennbar rauskommt, dann glaube ich nicht, daß man so einfach "kein Problem" rufen kann. Aber letztlich hätte das ein Gericht zu entscheiden (wenn es enn angerufen würde). Und ich würde auch nicht voraussagen wollen, wie der Richter (oder gar: die Richter) entscheiden. Aufgrund des Bildumfelds (Pornokino vs. Markplatz), kann ich mir auch absolut vorstellen, daß selbst bei identischer Identifizierbarkeit unterschiedlich entschieden wird (wobei die Intention des Fotografen, sowie die Art der Veröffentlichung auch eine Rolle spielen wird - Stichwort: Pranger).2)

Ich meine, dass google damit Probleme bekommen wird, denn die Adresse kann ja schon einiges über die Identität des auf dem Foto abgebildeten Menschen verraten.

Wie gesagt: Die Adresse als solche ist egal. Da steht nichts von beim "Recht am eigenen Bild". Ggf. wird durch Adressnennung aber dein Persönlichkeitsrecht verletzt (bzw. "Recht auf informationelle Selbstbestimmung"), und durch eine Adressnennung ändert sich die Intention mit entsprechenden Konsequenzen (s.o.).

Gruß, Cybaer

  1. Wobei die Rechtssprechung mittlerweile klargestellt hat: Die konkludente Zustimmung gilt nur in dem Umfang, den der Betroffene nach menschlichem Ermessen zu erwarten hat. Grundlage war jüngst ein Fall, wo ein Bericht nicht, wie normal zu erwarten gewesen war, in einer Informationssendung kam, sondern in einer Funshow der Gattung "Wie blöd kann man sein?". Da dieses vom Betroffenen nicht zu erwarten war, gab es dafür auch keine konkludente Zustimmung - der Sender wurde verurteilt.
  2. Solche Pranger sind ja in den USA wohl nicht unbedingt das rechtliche Problem. :-/
--
Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
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Google: Das geht zu weit

Pia
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      Doppelposting bleibt Doppelposting, egal, wie man's versucht

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    google-maps - rechte am eigenen bild; und viel OT

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          Wie immer....

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                    aufloesung von satellitenfotos

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        rechte am eigenen bild; datenschutz-interesse

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    Google will psychologische Profile erstellen

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      Wie eingebildet kann man sein?

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            Google: Das geht ein bischen zu weit

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