Cybaer: automatisiertes Datenauslesen und wiederveröffentlichen

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Hi,

Aha, und wie definiert sich dann "Gesamtheit" und wann verletze ich das Urheberrecht.

Das sagt dir dann der Richter. >;->

Es kann ja schlecht einer Person verboten werden, die Kombination ISBN/Autor/Titel zu veröffentlichen, nur weil das schon im VLB veröffentlicht ist.

Sicher nicht. Du kannst natürlich in eine Buchhandlung gehen, die gewünschten Bücher suchen, und die Daten selbst erfassen.

Genauso wie Du auch eine eigene Link-Liste mit deinen Web-Favoriten machen kannst, aber nicht einfach fremde Link-Listen kopieren darfst.

Gibt es da eine Faustformel, wann die Grenze verletzt ist?

Fremde Werke einfach nicht kopieren (sofern das nicht explizit erlaubt ist), ist wohl eine verdammt gute Faustformel! :)

Insbesondere wenn ich Datenbestände zusammenführe oder Auszüge erstelle, wird das doch bestimmt knifflig.

Nicht wirklich. "Zusammenführen" & "Auszüge erstellen" klingt für mich nicht sonderlich legal - und zwar ganz "unknifflig" ...

Gruß, Cybaer

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