Hallo Siechfred,
Stelle deine Kosten formlos zusammen und arbeite diese in eine Steuererklärung *für das jeweilige Jahr* ein (also 2000 bis aktuell). Reiche diese beim Finanzamt mit dem Hinweis ein, dass du aufgrund dieser Steuererklärungen mindestens eine Verlustfeststellung für die betroffenen Jahre wünschst. Das sollte unter Beachtung der Verjährungsfristen für die Jahre 2000 bis 2003 kein Problem sein, ab 2004 wird sich das Amt auf die seither geltende Rechtslage berufen, dass die Kosten nach § 12 EStG nicht mehr abzugsfähig sind.
erst mal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort! Heißt dass, ich kann die jeweiligen Steuererklärungen für die Jahre 2000-2006 direkt einreichen, also bevor ich auf Grund des Jobs meine erste "richtige" Steuererklärung einreichen muss?
Läuft das dann so weiter, dass wenn das Finanzamt eine Verlustfeststellung gemacht hat, ich diese mit der ersten "richtigen" Steuererklärung absetezn kann?
Ich dachte ich muß die Verluste als Werbungskosten mit der ersten "richtigen" Steuererklärung absetzen !?
Viele Grüße,
Michael