Siechfred: Werbungskosten Erststudium ab 2004 - Revisionsverfahren anhängig

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Heißt dass, ich kann die jeweiligen Steuererklärungen für die Jahre 2000-2006  direkt einreichen, also bevor ich auf Grund des Jobs meine erste "richtige" Steuererklärung einreichen muss?

Du musst schon für die Jahre richtige Steuererklärungen abgeben (also alles berücksichtigen, was in den Jahren steuerrelevant war, z.B. Semesterjobs auf Lohnsteuerkarte usw.). *Zusätzlich* gibst du die Studienkosten als Werbungskosten auf der Anlage N an. Die entstehenden Verluste werden *jahresbezogen* festgestellt, also zum 31.12.2000, 31.12.2001 ...

Läuft das dann so weiter, dass wenn das Finanzamt eine Verlustfeststellung gemacht hat, ich diese mit der ersten "richtigen" Steuererklärung absetezn kann?

Ja, so ist es.

Siechfred

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Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)