esterel: Werbungskosten Erststudium ab 2004 - Revisionsverfahren anhängig

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Heißt dass, ich kann die jeweiligen Steuererklärungen für die Jahre 2000-2006  direkt einreichen, also bevor ich auf Grund des Jobs meine erste "richtige" Steuererklärung einreichen muss?

Du musst schon für die Jahre richtige Steuererklärungen abgeben (also alles berücksichtigen, was in den Jahren steuerrelevant war, z.B. Semesterjobs auf Lohnsteuerkarte usw.). *Zusätzlich* gibst du die Studienkosten als Werbungskosten auf der Anlage N an. Die entstehenden Verluste werden *jahresbezogen* festgestellt, also zum 31.12.2000, 31.12.2001 ...

Dann hätte ich noch eine letzte Frage :-):
Da ich nur in einem Jahr auf Lohnsteuerkarte gearbeitet habe, ist in allen anderen Jahren nichts steuerrelevant bis auf die Werbungskosten. Muß ich für diese Jahre also auch eine Steuererkläung machen, in denen  nur Anlage N aufgeführt ist?

Vielen Dank und Grüße,

esterel