Da ich nur in einem Jahr auf Lohnsteuerkarte gearbeitet habe, ist in allen anderen Jahren nichts steuerrelevant bis auf die Werbungskosten. Muß ich für diese Jahre also auch eine Steuererkläung machen, in denen nur Anlage N aufgeführt ist?
Ja, wenn nichts weiter angefallen ist, eine Anlage N mit Einnahmen 0 und den Werbungskosten gemäß deiner Aufstellung.
Siechfred
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Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)
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