Siechfred: Werbungskosten Erststudium ab 2004 - Revisionsverfahren anhängig

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Da ich nur in einem Jahr auf Lohnsteuerkarte gearbeitet habe, ist in allen anderen Jahren nichts steuerrelevant bis auf die Werbungskosten. Muß ich für diese Jahre also auch eine Steuererkläung machen, in denen  nur Anlage N aufgeführt ist?

Ja, wenn nichts weiter angefallen ist, eine Anlage N mit Einnahmen 0 und den Werbungskosten gemäß deiner Aufstellung.

Siechfred

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Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)