Guma: Bestätigungsmail =es Recht wie papiergebundene Geschäftsbrief?

Hallo Zusammen, ich habe erfahren, dass E-Mails wie herkömmliche papiergebundene Geschäftsbriefe zu behandeln sind´. Gilt das nun auch für automatisch versendete Bestätigungs-Mails von Online-Shops?

Bsp: Pflichtangaben für eine Firma mit Handelsregistereintrag z.B. die Handelregister-Nummer, Sitz des Amtsgerichts usw.

Ich will für meine Kunden keine Abmahnungen kassieren und wollte mich diesbezüglich hier infomieren.

Grüße Guma

  1. Hallo Guma,

    Hallo Zusammen, ich habe erfahren, dass E-Mails wie herkömmliche papiergebundene Geschäftsbriefe zu behandeln sind´. Gilt das nun auch für automatisch versendete Bestätigungs-Mails von Online-Shops?

    Woran kann dein Kunde erkennen, ob die E-Mail automatisch generiert, oder mit viel Liebe von Hand geschrieben wurde?

    So Bescheiden die neue Regelung auch ist, sollte die Signatur in jeder E-Mail zu finden sein um keine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu riskieren. Zu diesem Thema steht jedoch in meiner neusten IHK-Zeitschrift:
    "Nach Auffassung der IHK-Rechtsberatung in Heilbronn dürfte kein erheblicher Wettbewerbsverstoß zutreffen"

    Dennoch lieber auf Nummer sicher gehen ... da fällt mir ein ... trifft die Regelung auch auf Forenbeiträge zu? ;-)

    Herzliche Grüße aus Weinsberg
    Helmut Weber

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    Mode ist eine Variable, Stil eine Konstante
    1. Dennoch lieber auf Nummer sicher gehen ... da fällt mir ein ... trifft die Regelung auch auf Forenbeiträge zu? ;-)

      Klar, genauso wie bei SMS!

      Viele Grüße,
      Reiner Rusch

      1. Eine Runde Lustig!
        Danke für die Info.
        Guma

        1. Hallo Guma,

          Eine Runde Lustig!

          Das ist leider Realität! Das Gesetzt regelt die formale Anforderungen für Geschäftsbriefe in schriftlicher und elektronischer Form! Zum Zweiten gehören eben auch SMS-Nachrichten.

          Soviel zum Bürokratieabbau in Deutschland ;-)

          Herzliche Grüße aus Weinsberg
          Helmut Weber

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          1. Moin

            Das ist leider Realität! Das Gesetzt regelt die formale Anforderungen für Geschäftsbriefe in schriftlicher und elektronischer Form! Zum Zweiten gehören eben auch SMS-Nachrichten.

            bei max. 160 Zeichen/SMS bleibt nach Angabe aller Pflichtangaben nicht ernsthaft Platz für Nachrichten - oder darf man wenigstens die Pflichtangaben in einer 2ten (+ 3ten) SMS hinterhersenden?

            Gruß
            rfb

            --
            Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es selbst zu entdecken.
            (Galileo Galilei)
            1. Hallo rfb,

              bei max. 160 Zeichen/SMS bleibt nach Angabe aller Pflichtangaben nicht ernsthaft Platz für Nachrichten - oder darf man wenigstens die Pflichtangaben in einer 2ten (+ 3ten) SMS hinterhersenden?

              Das weiß nur dein fest angestellter Rechtsberater, wenn überhaupt ;-)

              Herzliche Grüße aus Weinsberg
              Helmut Weber

              --
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            2. Hi,

              bei max. 160 Zeichen/SMS bleibt nach Angabe aller Pflichtangaben nicht ernsthaft Platz für Nachrichten - oder darf man wenigstens die Pflichtangaben in einer 2ten (+ 3ten) SMS hinterhersenden?

              da bist Du aber nicht auf dem Stand der Technik.
              Eine SMS kann heute schon bis zu 1530 Zeichen haben (siehe hier).
              Das sind 10 SMS a 160 Zeichen, wobei die 7 Zeichen als Steuerzeichen zur Verkettung genutzt werden, also damit Dein Gerät weiß, wie die SMS aus den Einzelteilen wieder zusammengebaut werden muß.

              Viele Grüße,
              Reiner

              1. Moin

                Eine SMS kann heute schon bis zu 1530 Zeichen haben (siehe hier).

                wo genau kann ich das da nachlesen?
                Solltest du verkettete SMS meinen - darauf bezog sich ja nun gerade meine Nachfrage. Die Frage ist dann nämlich ob der abmahnende Anwalt deine Ansicht vom Stand der Technik teilt.

                Gruß
                rfb

                --
                Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es selbst zu entdecken.
                (Galileo Galilei)
                1. Moin

                  Eine SMS kann heute schon bis zu 1530 Zeichen haben (siehe hier).
                  wo genau kann ich das da nachlesen?
                  Solltest du verkettete SMS meinen - darauf bezog sich ja nun gerade meine Nachfrage. Die Frage ist dann nämlich ob der abmahnende Anwalt deine Ansicht vom Stand der Technik teilt.

                  Was hat der Anwalt mit der Technik zu tun?
                  zum Nachlesen: es gibt einen Typen, der eben bis zu 1530 Zeichen hat (MaxiSMS).

                  Gruß
                  Reiner

                  1. Moin

                    Was hat der Anwalt mit der Technik zu tun?

                    zur Erinnerung: dies ist ein Thread zum Thema "Recht".

                    zum Nachlesen: es gibt einen Typen, der eben bis zu 1530 Zeichen hat (MaxiSMS).

                    außer Werbung, in der scheinbar nur verkettete SMS darunter verstanden werden, finde ich zu dem Stichwort zumindest keine technische Beschreibung einer alternativen SMS-Spezifikation.

                    Ich mag mich aber um so nen Quatsch wie SMS nicht streiten ;-)

                    Gruß + tschüß
                    rfb

                    --
                    Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es selbst zu entdecken.
                    (Galileo Galilei)
                    1. Moin

                      Was hat der Anwalt mit der Technik zu tun?
                      zur Erinnerung: dies ist ein Thread zum Thema "Recht".

                      ja, und mein Einwurf bezog sich auf Deine Aussage, daß eine SMS 160 Zeichen hat und man da nix mit unterbringen könnte.

                      zum Nachlesen: es gibt einen Typen, der eben bis zu 1530 Zeichen hat (MaxiSMS).
                      außer Werbung, in der scheinbar nur verkettete SMS darunter verstanden werden, finde ich zu dem Stichwort zumindest keine technische Beschreibung einer alternativen SMS-Spezifikation.

                      Die habe ich gegeben.

                      Ich mag mich aber um so nen Quatsch wie SMS nicht streiten ;-)

                      Wo war der Streit?

                      Gruß
                      Reiner