Moin
Das ist leider Realität! Das Gesetzt regelt die formale Anforderungen für Geschäftsbriefe in schriftlicher und elektronischer Form! Zum Zweiten gehören eben auch SMS-Nachrichten.
bei max. 160 Zeichen/SMS bleibt nach Angabe aller Pflichtangaben nicht ernsthaft Platz für Nachrichten - oder darf man wenigstens die Pflichtangaben in einer 2ten (+ 3ten) SMS hinterhersenden?
Gruß
rfb
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Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es selbst zu entdecken.
(Galileo Galilei)
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