Gernot Back: Keine Privilegien aufgrund von Alter oder Jugend

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Hallo Mat(t),

Ähm, ich verstehe deine Denkweise noch nicht so ganz. Im Grunde genommen bietet jemand einen Arbeitsplatz an (Arbeitgeber), der spezielle Vorraussetzungen erfüllt.
Wenn diese nun auf einen Arbeitnehmer zutreffen, dann ist es doch ok. Wenn nicht, findet sich ein anderer.

Wenn eine Castingagentur einen Typ "jugendlicher Liebhaber" oder einen anderen Typ "gutmütige Oma" für einen Spielfilm oder einen Werbespot sucht, dann ist es vollkommen OK, das Alter als Teil der Anforderungen an den Job zu verstehen.

Den Arbeitgeber zu zwingen, Arbeitnehmer einzustellen, die er a) nicht will und b) nicht tauglich für die ausgeschriebene Stelle sind, ist absoluter Blödsinn. Der OT hat sich sicherlich etwas dabei gedacht, als er die Anforderungen aufstellte.

Was das Alter in einer Auschreibung im Bereich Webentwicklung zu suchen hat, erschließt sich mir nicht, aber vielleicht kannst du es mir erklären?

Der Kündigungsschutz ist in Deutschland übertrieben worden und auch die anderen Privilegien für ältere (wohlgemerkt ältere, nicht dienstältere!) Arbeitnehmer (wie etwa höherer Urlaubsanspruch) sind abzuschaffen, denn die sind diskriminierend gegenüber jüngeren. Ich bin mir nicht sicher, ob auch da das AGG bereits einen Hebel bietet. Wenn nicht, so hätte der Gesetzgeber daran noch zu arbeiten, zumal der Schuss, wie du und Wahsaga richtig bemerken, sonst auch für die älteren selbst nach hinten losgeht, weil man sonst Vorwände findet, sie "aufgrund anderer" Gründe nicht einzustellen.

Und ganz nebenbei, wieviel erfahrener kann ein 50jähriger sein (der nebenbei evtl. nur noch 14 Jahre dem Unternehmen seine Treue schenken kann und in finanziell schwachen Zeiten extrem schwer zu entlassen ist), wenn es um eine Sprache geht, die Herr Lee erst vor knapp 18 Jahren als Standard an die Kirchentür nagelte?
Und wenn ich einen Job haben will, überzeuge ich mit meinen Leistungen.

Ich weiß zwar nicht, welchen Herrn "Lee" und welche "Kirchentür" du meinst, aber es es ist schon schlimm , wenn ein 50-Jähriger die gleichen Kenntnisse in der Materie hat, diese zudem im Arbeitsleben in aller Regel sogar noch mit mehr Lebenserfahrung kombinieren kann, insgesamt damit die gleichen bzw. bessere Leistungen erbringen kann und von Seiten eines voreingenommenen Arbeitgebers gar nicht erst die Chance erhält, dies zu beweisen. Das muss aufhören es ist höchste Zeit, dass sich da ein allgemeines Unrechtsbewusstsein entwicktelt!

Wenn ich mir das richtig durchgelesen habe, handelt es sich bei o.g. Firma nicht mal um eine GmbH oder AG - also wohl nicht die riesen Bude. Also scheere mal bitte nicht alle über einen Kamm. Es ist weitaus schwieriger als kleine Firma zu überleben, ich hab nicht den Arsch dazu in der Hose. So ne Festanstellung ist schon etwas sicherer ;)

Die Größe der Firma tut nichts zur Sache; sie hat gefälligst niemanden aus offensichtlich sachfremden Erwägungen von vornherein von der Bewerbung und dem Job auszuschließen!

Übrigens: in Großbritannien hat es schon seit langem durchgesetzt, dass ein Lichtbild _nicht_ zu den Bewerbungsunterlagen gehört, es sei denn man bewirbt sich auf eine Stelle als Schauspieler, Model oder Avon-BeratEr. - Recht so!

Gruß Gernot

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