Jonathan: Rechtlicher Rahmen diverser Flash-Games

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Hallo Sven,

Weil das rechtlich so festgelegt ist?

Da es zu diesem Thema bislang noch keine richterlichen Entscheidungen gibt, kann man nicht sagen, welche Gesetze hier als relevant herangezogen werden.

Man beachte das Fragezeichen hinter meinem Beitrag. Wäre ich mir sicher, dass es wirklich so stimmt, wäre da ein Punkt.

In diesem Fall gibts kein rechtliches Problem. Das ist aber ja auch nicht unter "Traffic-Klau" zu subsummieren. Wenn man von einer Webseite aus auf alle im Internet verfügbaren Ressourcen VERLINKEN darf, dann darf man auch auf extern gelagerte Bilder VERLINKEN. Sprich: Der Benutzer klickt einen Button, ein Bild oder einen Text an, und der Browser löscht den Fensterinhalt oder öffnet ein neues, und lädt dort hinein exklusiv den Inhalt der neuen URL.

Etwas komplett anderes ist es (zumindest nach meiner Auffassung), wenn jemand ein externes Bild als Bestandteil seiner eigenen Seite einbindet.

Nun, beides ist HTTP-Mäßig ein ganz normaler Seitenaufruf. Das Internet ist so konzipiert worden, dass man Objekte von fremden Webseiten nachladen darf, wenn man also Sachen veröffentlicht, muss man damit rechnen, dass die woanders eingebaut werden, oder es entsprechend (Referer-Überprüfung z.B.) verhindern.

Urheberrechtlich sehe ich beim Hotlinking absolut kein Problem, weder aus der technischen Sicht noch aus der Sicht des Urhebers.

Probleme kann es beim Wettbewerbsrecht geben, wenn man wie schon genannt, die Arbeit/Bilder eines anderen zu seinem eigenen Vorteil nutzt. Wenn ich also z.B. durch das einbinden von Spielen eines fremden Anbieters mir Vorteile, mehr Seitenbesucher, evtl. mehr Werbeeinnahmen usw. verschaffe. Das einbinden aber z.B. in Form eines Pseudo-Zitats halte ich aber für durchaus in Prdnung und ich halte es auch nicht für wichtig, dass man selbst großartigen Bezug auf das Gehotlinkte nimmt. Wichtig ist eben nur, dass das eingebundene Objekt nicht der Hauptinhalt meiner Webseite wird.

Das Argument, dass der Inhaber der Original-Seite größere Traffic-kosten hat, zählt IMHO nicht. Wenn er etwas, wodurch er kosten hat, gratis veröffentlicht, ist er selbst schuld. Wenn jemand einen Freibierstand dauerhaft geöffnet hat ist es auch kein Problem, wenn z.B. Reiseführer auf ihren Touren den Freibierstand fest in ihr Programm einplanen und dadurch evtl. profitieren. (Natürlich dürfen sie nicht behaupten, dass das Bier von ihnen kommt. Außerdem haben sie den Nachteil der Abhängigkeit, der Inhaber des standes kann z.B. jederzeit den Verkauf an Reisegruppen stoppen oder den ganzen Stand schließen.)

Jonathan