Impressum - Pflicht?
Jakob Ullmann
- recht
Hallo,
weiß jemand, wann bzw. ob immer ein Impressum benötigt wird? Ich gebe nämlich meine Adresse nur ungern frei. Ich habe jetzt zu diesem Thema schon drei Antworten gehört, deshalb wäre es mir lieb, wenn jemand, der sich mir Jura/Internetrecht auskennt, antworten würde.
Hallo Jakob,
weiß jemand, wann bzw. ob immer ein Impressum benötigt wird? Ich gebe nämlich meine Adresse nur ungern frei. Ich habe jetzt zu diesem Thema schon drei Antworten gehört, deshalb wäre es mir lieb, wenn jemand, der sich mir Jura/Internetrecht auskennt, antworten würde.
Guck dir mal den Artikel Anbieterkennung auf Webseiten an.
Schöne Grüße,
Johannes
Grüße,| Hallo Jakob,
weiß jemand, wann bzw. ob immer ein Impressum benötigt wird? Ich gebe nämlich meine Adresse nur ungern frei. Ich habe jetzt zu diesem Thema schon drei Antworten gehört, deshalb wäre es mir lieb, wenn jemand, der sich mir Jura/Internetrecht auskennt, antworten würde.
Guck dir mal den Artikel Anbieterkennung auf Webseiten an.
Schöne Grüße,
Johannes
da fiel mir ein dass die es a)noch ändern wollten und b) war da nicht was mit der pflicht alles mögliche an die deutsche bibliothek zu schicken zwecks arhivierung Oo?
MFG
bleicher
Glück auf!
Hallo,
weiß jemand, wann bzw. ob immer ein Impressum benötigt wird?
Bestimmt weiß das jemand. Um dir aber eine Antwort zu geben, benötigt man mehr Informationen über dein Vorhaben, wofür evtl. eine Impressumspflicht in Frage kommt. Willst du deine Frage nur allgemein beantwortet haben, so lautet sie "Nein".
Ansonsten schaue doch mal bei http://de.wikipedia.org/wiki/Impressum#Impressum_im_Internet@Wikipedia oder so nach. Da findest du auch noch ne Menge Links zu einschlägigen Seiten.
Freundliche Grüße
zwerg Alex
Hallo Jakob,
weiß jemand, wann bzw. ob immer ein Impressum benötigt wird?
Ob immer, das kann man sehr sicher mit "Nein" beantworten, weil es
bestimmt Fälle gibt, in denen kein Impressum erforderlich ist.
Diese Meinung hilft Dir nicht besonders weiter, weil Deine Frage
viel zu allgemein gehalten ist.
Wann es erforderlich, das hängt wahrscheinlich von vielen Parametern ab.
Möglicherweise auch von Deinem Heimatland, siehe z.B. https://forum.selfhtml.org/?t=160151&m=1041643.
Weitere gute Links hast Du bereits erhalten.
Freundliche Grüße
Vinzenz, kein Jurist.
Sobald deine Website "Unternehmerisch tätig" ist muss ein Impressum drauf. Das heißt nicht gewinnorientiert - also auch bei einer non-profit Site muss eins drauf.
Das fängt schon dabei an, dass du ohne Impressum in Schiewirgkeiten geraten _kannst_ wenn du Bezahl-Banner auf der Seite hast mit denen du im Jahr aber nur 10Cent verdienst...
mfg
Alex
Hallo Alex,
Sobald deine Website "Unternehmerisch tätig" ist muss ein Impressum drauf. Das heißt nicht gewinnorientiert - also auch bei einer non-profit Site muss eins drauf.
Wo hast du das denn her? Im TMG heißt es "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien".
Das fängt schon dabei an, dass du ohne Impressum in Schiewirgkeiten geraten _kannst_ wenn du Bezahl-Banner auf der Seite hast mit denen du im Jahr aber nur 10Cent verdienst...
Leute, lest den Artikel. Zwar gilt §5 TMG nur für geschäftsmäßige Telemedien, §55 Absatz 1 RStV erfasst aber auch die restlichen Websiten.
Schöne Grüße,
Johannes
Hallo Johannes,
Wo hast du das denn her? Im TMG heißt es "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien".
Wo hast DU denn DAS her? §5 TMG oder?
1. Das TMG fängt bei §1 an
2. in der Regel bedeutet nicht "immer"
Ich habe das so geschrieben, wie es mir noch im Kopf war. Aufgrund deines Postings habe ich dann doch nochmal in das TMG geschaut. Musste nicht mal lange suchen um bestätigung zu finden:
"Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird." (vgl. TMG §1 /1)
gruß
Alex
Hallo Alex,
Wo hast du das denn her? Im TMG heißt es "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien".
Wo hast DU denn DAS her? §5 TMG oder?
Genau.
Ich habe das so geschrieben, wie es mir noch im Kopf war.
Das sollte man im rechtlichen Bereich nur tun, wenn man sich wirklich sicher ist, insbesondere wenn man es als Zitat darstellt. Denn in der Rechtssprache reichen häufig Kleinigkeiten, um einem Satz eine andere Bedeutung zu geben.
Aufgrund deines Postings habe ich dann doch nochmal in das TMG geschaut. Musste nicht mal lange suchen um bestätigung zu finden:
"Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird." (vgl. TMG §1 /1)
Ja und? §5 TMG bezieht sich trotzdem explizit nur auf eine Untermenge diese Anbieter. Wenn im Gesetz eine Formulierung steht, dann hat die auch ihren Sinn, die steht da nie nur, weil es sich dadurch sprachlich besser anhört.
Was genau dann unter einer bestimmten Formulierung zu verstehen ist, ist eine andere Sache. Die Unbestimmtheit mancher Formulierungen hat den Gerichten schon häufger Kopfzerbrechen bereitet.
Schöne Grüße,
Johannes
Wo hast du das denn her? Im TMG heißt es "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien".
Wo hast DU denn DAS her? §5 TMG oder?
Genau, da steht es so drin.
Ich habe das so geschrieben, wie es mir noch im Kopf war. Aufgrund deines Postings habe ich dann doch nochmal in das TMG geschaut. Musste nicht mal lange suchen um bestätigung zu finden:
"Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird." (vgl. TMG §1 /1)
Ja, soweit richtig, allerdings regelt § 1 TMG nur den Anwendungsbereich des Gesetzes. Das, worum es hier geht, steht nunmal in § 5 TMG, und der verpflichtet alle *geschäftsmäßigen* Anbieter zu bestimmten Angaben. Um es mal am Beispiel Bannerwerbung zu verdeutlichen:
Jemand schaltet auf seiner privaten Homepage Werbebanner, damit Seitenbesucher darauf klicken, um sich die beworbenen Dienstleistungen anzuschauen. Der Webseitenbetreiber erhält dafür ein erfolgsabhängiges Salär, bemessen an der Anzahl der Klicks. Selbst wenn kein einziger Besucher auf die Banner klickt und er so nicht einen Cent einnimmt, ist er trotzdem geschäftsmäßig tätig, denn Bannerwerbung ist Onlinewerbung und somit eine Dienstleistung, die in der Regel gegen Entgelt angeboten wird. Und schon ist man im Anwendungsbereich des TMG, auch ohne einen müden Cent erbeutet zu haben.
Wenn dagegen der Webseitenbetreiber tatsächlich nichts anbietet, um durch seine Webseite Geld einzunehmen, dann ist er grundsätzlich aus dem TMG raus und muss sich mit dem RStV befassen. Und der sieht eben auch für private Webseiten ein paar Pflichtangaben vor.
Aber das kannst Du alles in dem Artikel nachlesen. Und ehe diesbezüglich Nachfragen kommen: Der Artikel soll helfen, einen grünen Faden durch diese recht komplexe Materie zu finden, er kann aber weder auf Einzelfragen noch auf jedes Detail eingehen (soll er auch nicht).
Siechfred
Hallo Sichfred,
das was du schreibst ist doch genau das, was ich gesagt habe, nur dass meine ausführung nciht so umfangreich war?!?
Alex
das was du schreibst ist doch genau das, was ich gesagt habe, nur dass meine ausführung nciht so umfangreich war?!?
Du hast Dich zuerst missverständlich bzw. falsch ausgedrückt, weswegen Dich Johannes korrigiert hat ("unternehmerisch" ist nicht gleich "geschäftsmäßig"). Deine zweite Antwort brachte den § 1 TMG ins Spiel, der so recht nicht reinpasst. Um nun keine Missverständnisse oder falschen Interpretationen aufkommen zu lassen, wollte ich das noch mal klarstellen, mehr nicht :)
Siechfred
Lieber Jakob,
kommst Du zufällig aus HD? Wenn nicht, dann vergiss diese Frage bitte wieder ganz schnell. :-)
Liebe Grüße aus Ellwangen,
Felix Riesterer.