gary: Umsatzsteuer bei Software aus EU-Ausland?

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Hi Cervantes,

Natürlich müsste man dann bei Einreise nach Deutschland eigentlich wieder die deutsche MwSt. zahlen, aber das hab ich noch nie ausprobiert. ;-)

Und damit genau das nicht mehr passiert haben jetzt die Grenzposten/Zöllner bei uns im Süden (D-CH) folgende neue Regelung:

Kauft ein Schweizer in D ein, holt er sich zunächst einen Stempel beim D-Zoll. Mit der Rechnung und dem Stempel geht er dann zum CH-Zoll. Dort muss er die schweizer MwSt bezahlen. Zu diesem Zeitpunkt hat er also zwei mal Steuern bezahlt. Dann geht er mit der Rechnung und der Quittung über die bezahlte CH-MwSt zum D-Zoll und bekommt nun endlich die D-MwSt zurückgezahlt (übertragen den Schein mit dem er im Geschäfft das Geld bekommt). Jetzt kann er passieren.

Früher sind nämlich die Schweizer nur an den D-Zoll, haben die D- MwSt erstattet bekommen. Sind dann, meist ohne sich beim CH-Zoll zu melden, über die Grenze in die CH gegangen (Sie hatten ja die Auswuhrbescheinigung mit der sie im Laden die D-MwSt beim Nächsten EK bekommen).

Soweit zum Thema "noch nie Ausprobiert"

Grüssle gary