Hi,
Darf ich in einem Geschäft generell einen Artikel zuerst öffnen und betrachten oder gar testen, bevor ich ihn kaufe? (Natürlich nur wenn es sinnvoll ist. Z.B. um zu testen, ob ein bestimmtes Gameboyspiel auf meinen Gameboy funktioniert) Hängt das von jedem Geschäft einzeln ab?
über Svens Vorschlag hinaus würde ich Dir anraten, die Packung vom Verkäufer öffnen zu lassen und es niemals selbst zu tun.
Und weiterhin: wenn ich mit einer vollen Tasche, in der bereits Waren aus einem anderen Geschäft sind, in ein neuen Geschäft gehe und dort meine Tasche vorzeigen muss (bzw. es verweigere) und festegestellt wird, dass ich Waren habe, die es in beiden Geschäften gibt, ich aber keine Rechnung habe - was passiert dann? Müssen die handfeste Beweise (Kamera-Aufzeichnung) oder ähnliches haben?
Natürlich muss Dir das Geschäft einen Diebstahl nachweisen, es hat schließlich keine judikative Gewalt. Es darf nicht mal eine Durchsuchung vornehmen - Du hast also durchaus das Recht, das Vorzeigen des Tascheninhalts zu verweigern[1]. Übrigens wirst Du feststellen, dass ein (seriöser) Kaufhausdetektiv die Tasche nicht selbst durchsucht, sondern Dich um das Vorzeigen des Inhalts bittet.
Cheatah
[1] Was dann allerdings potenziell dazu führt, dass die Polizei hinzugezogen wird, welche Dich ggf. auch gegen Deinen Willen durchsuchen darf.
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